SELEN UND AMALGAN

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AMALGAM­/QUECKSILBERAUSLEITUNG 
Das Problem der Amalgamfüllungen ist in (fast) aller Munde.Was aber ist eigentlich "AMALGAM" und was verursacht es ?
Amalgam ist eine Legierung aus einer metallischen Komponente, die hauptsächlich aus Silber (ca. 65%), Zinn {ca. 29%) sowie Kupfer, Zink und
Quecksilber besteht sowie einer reinen Quecksilber­Komponente. Diese beiden Anteile werden vermischt. Die zunächst teigige Masse wird in den
Zahn eingebracht und härtet dort rasch aus.  Der Quecksilberanteil in dieser Füllung beträgt etwa 50%.
Durch Kauen, saure Getränke oder auch durch Temperatureinflüsse etc. Iösen sich aus dieser festen Masse feinste Bestandteile heraus, so auch
das Quecksilber. Vergleichen Sie es mit einem Autoreifen, der sich auch langsam abnutzt. Das Quecksilber gelangt dann über den Magen/ Darmtrakt bzw. die Lunge in den Körper. Dieses Schwermetall lagert sich besonders in den Nieren und dem Nervensystem ab.  Da auch mit der Nahrung in immer stärkeren Maße Quecksilber aufgenommen wird (u.a. Thunfisch, Krabben, Meeresfrüchte, Desinfektionsmittel auf Früchten), sammelt sich immer mehr davon im Körper an, da es nur sehr langsam auf natürlichem Wege ausgeschieden wird. 
Die Hälfte der jeweils aufgenommenen Menge ist erst nach etwa 18 Jahren eliminiert. Da jeder Körper eine unterschiedliche Abwehrkraft besitzt, dauert es unterschiedlich lange, bis der letzte Tropfen das Faß zum überlaufen bringen kann.  Dieser letzte Tropfen muß nicht unbedingt eine Amalgamfüllung sein. 
In unserer heutigen Zeit sind wir umgeben von Umweltgiften. Unser Körper versucht sich auch daran anzupassen. Doch sehen wir gerade aufgrund der rasanten
Zunahme von Allergien, besonders bei Kindern, daß unser Körper an Grenzen stößt. Grenzen, die immer enger werden; begünstigt nicht zuletzt auch durch unseren
oft ungesunden Lebensstil.
Neben den Allergien gibt es weitere Symptome, die durch Amalgam/Quecksilber ausgelöst bzw. verstärkt werden können, wie z.B.: Zittern, Kopfschmerzen,
Müdigkeit, Schwindel, Haarausfall, Metallgeschmack, Mundbrennen, Zahnfleischbluten, Krämpfe, Depressionen, Verdauungsprobleme.
Daher sollten Sie auf die zusätzliche Belastung Ihrer Gesundheit durch Amalgamfüllungen verzichten. 
Wie bekomme ich das Quecksilber aus meinem Körper?
Zunächst wird alles Amalgam vollständig aus den Zähnen in möglichst großen Stücken entfernt. Dies erfolgt unter sorgfältiger Absaugung mit speziellen
Absaugern. Zugleich wird der Mund durch ein Latex/Silikontuch (sog. Kofferdam) oder durch Mulltücher versiegelt, um ein Verschlucken oder eine Aufnahme des
Amalgams durch die Schleimhäute zu verrohendern. Dann erfolgt ein Abdruck über die Zähne, um auch letzte Rückstände zu entfernen. Zusätzlich können
Mundspülungen mit Selen zur direkten Neutralisation vorgenommen werden (z. B. selenase). 
Um die Auswirkungen gering zu halten, sollten die unten angeführten Vitamine, Zink und Selen sowie die Ernährungsanregungen beachtet werden. 
Bei Schwangeren und Stillenden sollte bis zum Abstillen auf das Entfernen der Amalgamfüllungen verzichtet werden, da die Möglichkeit einer kurzzeitigen
Erhöhung der Quecksilberbelastung besteht. Eine Amalgamsanierung sollte, wenn möglich, ein Jahr vor der geplanten Empfängnis durchgeführt werden. 
Wieviele Füllungen in einer Sitzung entfernt werden, ist jeweils im Einzelfall in Bezug auf die Belastung festzulegen. Meistens können zwei Füllungen ausgetauscht
werden. Bei kleinen Defekten kann anschließend direkt eine Kunststoffüllung (Composites) oder Einlagefüllung ( Inlay) gelegt werden. 
Bei "großen Löchern", die nahe an den Zahnnerv heranreichen, wird für die Dauer von etwa einem halben bis einem Jahr eine Zementfüllung (Steinzement o.
Glasionomer - / Compomerzement mit Calziumhydroxidunterfüllung) in den Zahn eingebracht, um im Zahnbein verbliebene Amalgamspuren aufzunehmen und eine
eventuelle Reaktion des Zahnes abzuwarten. 
Die endgültige Versorgung erfolgt dann mit ausgetesteten Materialien ( wie Gold. Keramik, Titan), die sowohl den biologischen als auch mechanischen
Anforderungen entsprechen. Durch die Schwermetallbelastung kommt es häufig zu einem Mangel an Vitaminen und Spurenelementen. 
Daher sollten je nach individueller Situation Vitamine (Vit. C 2g/Tag, Vit. E 300 mg/Tag, Vit.B3/B6 Nicobion­Tabl. / 200mg/Tag), Calcium, Zink :1
Zinkorotat­Tabl. / Tag, Zink­Longoral­Tabl., Zincum m. D6) und ggf. im täglichen Wechsel mit Zink Kupfer (Kupferorotat­Tabl. / Tag) zusätzlich eine halbe
Stunde vor dem Essen eingenommen werden.  Die Diagnose der Körperbelastung kann durch einen Urintest und Gabe von DMPS (Mercuval), einem Mittel, daß u.a. Quecksilber an sich bindet und dadurch kurzfristig über die Niere ausscheidet, ermittelt werden.  Ein Kaugummitest kann den täglichen Quecksilberabrieb mengenmäßig erfassen.  Beide Analysen werden in einem medizinischem Labor ausgewertet. Diese Ergebnisse erlauben Rückschlüsse über die Erkrankung und ergeben so Hinweise auf die zu wählende Therapie. Um die im Körper abgelagerten Schwermetalle zu entfernen, wird je nach Schwere der Erkrankung und individuellen Gegebenheiten, eine entsprechende Ausleitungstherapie durchgeführt.  Auf homöopathischer Basis werden Selenium m. D6 (vor u. während der Amalgamentfernung 2x5/Tag) und Selenium m. D12 (eine Woche nach der Entfernung 1x5/Tag) gegeben.  Dies ist eine sanfte Ausleitungsform, die sich bei chronischem Krankheitsverlauf anbietet.
Im schwereren Fällen geschieht dies durch die Gabe von Selen, einem essentiellen Spurenelement, oder einem Chelatbildner, dem bereits erwähnten DMPS. 
Das Selen inaktiviert allgemein die Schwermetalle durch die Bildung eines biologisch neutralen Komplexes und reduziert zudem die Anzahl von freien Radikalen. 
Radikale sind aggressive Atome oder Molekülbruchstücke, die körpereigene Zellmembranen oder Enzyme schädigen. Beispiel für ein Radikal ist Ozon. 
Selen findet sich natürlicherweise besonders in Spargel, Kokosnüssen und Vollkornmehl.
Bei akuten Vergiftungserscheinungen wird zur schnellen Ausscheidung des Quecksilbers bzw. der Schwermetalle DMPS (Mercuval) in entsprechend höherer
Konzentration unter Kontrolle durch Urintests verabreicht. Zusätzlich erfolgt eine zeitlich versetzte Selengabe in Form von Natriumselenit (selenase, 1x tägl.) vor und nach der Amalgamsanierung.  Eine Dauerprophylaxe kann mit Selenhefepräparaten (selenminerase, 2x tägl. o. Membratect) anschließend erfolgen.
Eine Zuführung von Zink sollte zeitlich nicht mit der Selengabe zusammenfallen.
Um vorhandene Blockaden im Energiehaushalt des Körpers zu lösen, empfiehlt es sich, mittels der Akupunktur den Organismus zu kräftigen. 
Dazu werden hauptsächlich im Bereich des Ohres und der Unterarme die wichtigen Punkte aufgesucht und für einige Zeit genadelt. Bestimmte Störungen werden auch über Tage hinweg mit speziellen Akupunkturnadeln (Dauernadeln) behandelt.  Es tritt aufgrund der Vergiftungserscheinungen häufig auch ein Gefühl der Niedergeschlagenheit auf. Diese entfaltet negative Auswirkungen auf die Abwehrkräfte des Körpers, die jetzt besonders wichtig sind. 
In diesen Fällen hilft sehr schnell eine spezielle Hypnose­Therapie.  In den etwa drei Therapiesitzungen erfährt der Patient, wie er sich auf seinen Körper konzentrieren kann und lernt, sein Abwehrsystem durch die enorme Kraft positiver Gedanken und Vorstellungen wieder aufzubauen. 
Die Entgiftung wird dadurch beschleunigt und verstärkt.  Es gelingt ihm, sich tief entspannen zu können, damit Streßfaktoren abzubauen und mit sich in Einklang zu gelangen. Diese Fähigkeiten der Entspannung sind für den Patienten auch später jederzeit selbst bei Bedarf auszulösen.  Er ist dadurch ruhiger und ausgeglichener.  Diese positive Grundstimmung stärkt den gesamten Organismus. Bei chronischen Schädigungen der Magen/ Darmflora ist eine Darmsanierung angezeigt.  Diese Mikrobiologische Therapie stellt die ursprünglich im Darm vorhandenen Mikroorganismen, die zur vollständigen Verdauung und Verwertung der Nahrung wichtig sind, wieder zur Verfügung. Neben den dargestellten Therapien ist eine Steigerung der allgemeinen Abwehrkraft, die durch die Vergiftung herabgesetzt ist, durch Sie persönlich unbedingt erforderlich. Ihre Selbstverantwortung ist unentbehrlich.  Für Ihre Gesundheit ist daher eine entsprechende vollwertige Ernährung, der Verzicht auf Genußmittel sowie die Steigerung der körperlichen Fitneß wichtig.  Während der Ausleitung sollte auf heiße und saure Getränke, auch Essig und Zitronensäure, Alkohol, auf Kaugummikauen und festes Zähnepressen/ Kauen verzichtet werden, da dabei Amalgam vermehrt abgelöst wird. Quecksilberbelastete Nahrungsmittel, wie erwähnt, sollten vermieden werden. Da sich Schwermetalle besonders in Fett ablagern, sollte fettarme Nahrung bevorzugt werden. Auch der Zuckerkonsum wirkt sich negativ auf die Wirkung der Entgiftungstherapie aus, da u.a. Vitamin C verbraucht wird und auch der Speichel gesäuert wird. Ebenso sollten Weißbrote vermieden werden.
Allgemeine Maßnahmen, wie z.B. Wechselbäder, die das Kreislauf­ und Immunsystem stärken, oder Mittel, wie Echinacea, welches die Abwehr
stärkt, sollten angewendet werden. Um die Schwermetalle über die Nieren auszuscheiden, ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr nötig. Diese sollte in Form von etwa zwei Litern stillem Mineralwasser täglich erfolgen. Diese Therapieformen werden größtenteils nach der GOZ abgerechnet.  Im Bereich der privaten Krankenkassen ist meistens eine Übernahme der Leistungen gewährleistet.  In der gesetzlichen Krankenkasse werden Zuzahlungen sehr unterschiedlich gehandhabt, so daß eine Abklärung vorab erfolgen sollte. Dieser Beitrag kann natürlich nur einen Überblick geben, da in jedem Einzelfall die notwendige Diagnose­ und Therapieform in Absprache mit dem Patienten ausgewählt werden muß. http://home.t-online.de/home/Dr.-R.-Dichhardt/amalgam.htm


          

Staehle, Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Hans Jörg
Unverträglichkeit gegenüber Dentalmaterialien: Bei Verdacht ist interdisziplinäre Abstimmung erforderlich.

Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 49 vom 08.12.00, Seite A-3344

Zusammenfassung
Besteht der Verdacht auf Unverträglichkeiten gegenüber Dentalmaterialien, empfiehlt sich eine interdisziplinäre Abklärung, die unter anderem zahnärztliche, psychosomatische, allergologische und toxikologische Aspekte einbezieht. Zurückhaltung ist bei der Anwendung umstrittener Testmethoden aus dem Bereich der Komplementärmedizin geboten. Auf einer solchen Grundlage werden gelegentlich intakte zahnärztliche Restaurationen ausgetauscht, Zähne extrahiert oder gar Kieferknochen zur vermeintlichen „Entgiftung“ ausgefräst. Dies kann erhebliche Gebissdestruktionen zur Folge haben. Aus Gründen des Patientenschutzes sollten die negativen Folgen solch invasiver Methoden bei der Aufklärung und Beratung Betroffener größere Beachtung als bisher finden.


Die Einschätzung der gesundheitlichen Verträglichkeit zahnärztlicher Materialien wurde in den letzten Jahren vielfach kontrovers diskutiert. Da diese Diskussionen zu einem großen Teil in den Massenmedien erfolgten, hatte dies eine erhebliche und bis heute anhaltende Verunsicherung der Bevölkerung zur Folge. Verängstigte Menschen ließen mitunter überstürzt zahnärztliche Eingriffe vornehmen. Auf einer nicht selten umstrittenen diagnostischen Grundlage wurden intakte zahnärztliche Restaurationen entfernt, erhaltungswürdige Zähne extrahiert oder gar Kieferknochen zur vermeintlichen „Entgiftung“ ausgefräst. In manchen Fällen führte dies zu gravierenden Folgeschäden bis hin zu ausgeprägten Gebissverstümmelungen.
Obwohl nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand das Risiko einer Gesundheitsschädigung durch zahnärztliche Materialien als außerordentlich gering einzustufen ist (weit unter einem Prozent), vertreten eigenen Erhebungen zufolge inzwischen etwa 25 Prozent der Bevölkerung die Auffassung, durch Dentalmaterialien wie zum Beispiel Amalgam ausgeprägte Gesundheitsbeeinträchtigungen erlitten zu haben. Weitere 40 Prozent der Bevölkerung befürchten zumindest eine geringe Schädigung und nur noch eine Minderheit von unter 40 Prozent glaubt, durch Dentalmaterialien gesundheitlich nicht beeinträchtigt zu werden (4). Während bislang noch das Füllungsmaterial Amalgam im Vordergrund der Befürchtungen steht, gibt es Indizien dafür, dass künftig vermehrt zahnärztliche Materialien auf Kunststoffbasis in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses treten werden. Die Materialdiskussion führt zu entsprechenden Nachfragen von Patienten bei Ärzten und Zahnärzten. Im Folgenden wird ein interdisziplinäres Vorgehen aufgezeigt, das bei Verdacht auf Vorliegen einer Unverträglichkeit gegenüber Dentalmaterialien beschritten werden kann.
Risiken und Nebenwirkungen durch Dentalmaterialien
Im Zusammenhang mit Dentalmaterialien werden unter anderem folgende Effekte diskutiert: Allergien, lichenoide Reaktionen, elektrochemische Reaktionen, ästhetische Beeinträchigungen und toxische Belastungen.
Gegenüber sämtlichen gebräuchlichen dentalen Restaurationsmaterialien wie Amalgamen, Komposit-Kunststoffen oder Gussmetallen kann es zu allergischen Reaktionen kommen (19, 20). Dabei stehen Typ-4-Allergien gegenüber extrem seltenen Sofortreaktionen (Typ-1-Allergien) im Vordergrund.
Bei oralen lichenoiden Läsionen (14) handelt es sich um zum Teil reizlose, zum Teil aber auch um schmerzhafte, nicht-erosive oder erosive Veränderungen der Mundschleimhaut, die in topographischer Beziehung zu zahnärztlichen Restaurationen aus Amalgamen, Kompositen oder Gussmetallen stehen können.
Elektrochemische Reaktionen können auftreten, wenn ein elektrisch wirksamer Kontakt von verschiedenen Metallen in der Mundhöhle entsteht. Sie können klinisch mit Verfärbungen von Metalloberflächen, unangenehmen Geschmackssensationen oder „elektrischen“ Missempfindungen einhergehen (48, 49).
Beim unsachgemäßen Herausschleifen von metallischen Restaurationen kann es zur ästhetisch störenden Inkorporation von einzelnen Metallpartikeln in die Mundschleimhaut in Form so genannter Metallimprägnierungen kommen. Die durch Partikeleinlagerung entstandenen Pigmentflecken sind in aller Regel reizlos (48, 49). Gesundheitliche Gefahren entstehen dadurch nicht.
Toxische Belastungen des Organismus werden zurzeit hauptsächlich durch Amalgame, seltener durch Gussmetalle oder Komposite diskutiert. Obwohl Amalgamträger eine höhere Quecksilberbelastung als amalgamfreie Personen bei ansonsten gleicher Quecksilberexposition aufweisen, konnte ein abgrenzbares Krankheitsbild einer durch Amalgam verursachten chronischen Quecksilbervergiftung nach aktuellem Wissensstand beim Menschen bislang mit allgemein anerkannten Methoden nicht nachgewiesen werden (1, 2, 5, 7, 9, 11, 12, 17, 22, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 37, 38, 39, 41, 42, 46, 47, 52, 53).
Diagnostische Maßnahmen
Die Beschwerden, die mit einer Unverträglichkeit gegenüber Dentalmaterialien assoziiert werden, sind sehr vielfältig. Es bietet sich an, zwischen objektivierbaren Symptomen (zum Beispiel Mundschleimhautveränderungen) und subjektiven Angaben (zum Beispiel Mundbrennen) zu differenzieren.
Anamnese und ärztliches Gespräch
Patienten, die Erkrankungen auf zahnärztliche Werkstoffe zurückführen, sind in der Regel bereits seit Jahren mit verschiedensten Materialien wie Komposit-Kunststoffen (meist auf Acrylat-Basis), Gussmetallen oder Amalgamen versorgt. Ein klarer topographischer und/oder zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Beschwerden und dem Einsatz eines bestimmten Materials oder einer Materialkombination ist nur selten herzustellen. Trotzdem ist es empfehlenswert, die Arten und Zeitpunkte der zurückliegenden zahnärztlichen Versorgungen und das erstmalige Auftreten sowie die Lokalisation von Krankheitssymptomen zu dokumentieren. Dabei sollte auch nach sonstigen lebensgeschichtlichen Begleitumständen (zum Beispiel psychosozialen Belastungssituationen) gefragt werden. Bei einem Teil von Patienten, die Beschwerden mit zahnärztlichen Materialien in Verbindung bringen, liegt ein Alkohol- oder Medikamentenabusus vor. Zuweilen lassen sich die von den Patienten geäußerten Beschwerden auch als Symptome bisher nicht diagnostizierter Allgemeinerkrankungen oder als Nebenwirkungen eingenommener Medikamente entlarven. Auch diesem Umstand sollte die Anamnese Rechnung tragen. Eine vorschnelle Spekulation über Unverträglichkeiten gegenüber Dentalmaterialien kann in solchen Fällen nicht nur zu unnötigen zahnärztlichen Eingriffen führen, sondern die Erkennung beziehungsweise Behandlung der tatsächlichen Erkrankungsursache verhindern oder verzögern.
Zahnärztliche Befunderhebung
Je nach spezifischem Beschwerdebild können neben zahnärztlichen Untersuchungen unter anderem internistische, HNO-ärztliche, neurologische, psychiatrische/psychosomatische, dermatologische und toxikologische Abklärungen angebracht sein. Im Folgenden werden einige wichtige zahnärztliche Aspekte aufgezeigt und in einen Zusammenhang mit psychiatrisch/psychosomatischen, allergologischen und toxikolgischen Untersuchungen gestellt.
Die zahnärztliche Untersuchung umfasst unter anderem die Inspektion der Mundhöhle sowie die Befundung der kariologischen, restaurativen, endodontischen, parodontalen und funktionellen Situation.
Bei der Befunderhebung der Mundschleimhaut wird überprüft, ob eine geringe Befeuchtung, Entzündungen, Erosionen, lichenoide Veränderungen, Metallimprägnierungen oder sonstige objektivierbaren Symptome vorliegen. Störungen der Quantität und/oder Qualität des Speichels können zum einen das Oberflächenverhalten von Zahnhartsubstanzen und zahnärztlichen Materialien beeinflussen, zum anderen kommt dem Symptom „Mundtrockenheit“ differenzialdiagnostische Bedeutung beim Abklären von Beschwerden zu (zum Beispiel Nebenwirkung von Medikamenten). Die Fließrate des Speichels kann auf sehr einfache Weise ermittelt werden kann. Man sollte diesen Befund bei geringer Befeuchtung der Schleimhäute routinemäßig erheben. Objektivierbare Befunde an der Mundschleimhaut sollten nach Möglichkeit fotografisch dokumentiert werden.
Die Zahnhartsubstanzen werden unter anderem hinsichtlich ihres Hygienezustands und Kariesbefalls begutachtet. Daneben werden Zahnhartsubstanzschäden nichtkariogener Ursache wie zum Beispiel Säure-Erosionen (Nahrungseinflüsse?) und Abrasionen (Parafunktionen?) erfasst. Bezüglich der zahnärztlichen Restaurationen ist besonderes Augenmerk auf den Zustand der Oberfläche (ungewöhnliche Korrosionserscheinungen mit objektivierbaren lokalen Gewebsdestruktionen?) und die den Restaurationen benachbarten Gewebe zu richten. Überstehende, schlecht polierte oder unsachgemäß gestaltete Restaurationen können zu lokalen Irritationen führen oder Ansammlungen mikrobieller Plaque begünstigen. Erosive und mechanische Einflüsse (Abrasionen) können die Freisetzung von Inhaltsstoffen aus Dentalmaterialien begünstigen, insbesondere wenn gleichzeitig eine mangelnde Mundhygiene und eine eingeschränkte Schutzfunktion des Speichels vorliegen.
Bei der endodontischen Befunderhebung muss beachtet werden, dass akute oder chronische Pulpopathien verschiedene Beschwerdebilder auslösen können, die unter Umständen einer differenzialdiagnostischen Abklärung (zum Beispiel mit dem HNO-Bereich) bedürfen.
Auf eine Parodontaldiagnostik, die unter anderem die Bestimmung der
Sondierungstiefen und die Beurteilung der Sondierungsblutung mit einschließt, sollte in keinem Fall verzichtet werden. Klinisch relevante Korrosionsprozesse können in Spaltbereichen (Metallstifte/Zahnhartsubstanzen, Grenzflächen Keramik/Legierung, Gingivasulkus) auftreten. Bei parodontalen Erkrankungen, die nicht in einen direkten Zusammenhang mit einer mangelnden Plaquekontrolle gebracht werden können, die sich jedoch lokal auf den Bereich von – ansonsten unauffälligen – Metallrestaurationen konzentrieren, sollte an derartige Korrosionseffekte gedacht werden.
Gebissfunktionsstörungen können Ursachen für unklare Beschwerden darstellen. Die zahnärztliche Untersuchung sollte deshalb auch eine klinische Funktionsanalyse umfassen, die unter anderem überprüft, ob Druckdolenzen in der Muskulatur oder im Gelenkbereich, Gelenkgeräusche, myofunktionelle Störungen, Bewegungsstörungen des Unterkiefers und Besonderheiten an den Zähnen wie zum Beispiel unsachgemäß gestaltete Kauflächen an Restaurationen, Schliff-Facetten oder Kippungen vorliegen. Funktionsstörungen können zu Kopfschmerzen, Verspannungen und Verkrampfungen im Nackenbereich beziehungsweise der Wirbelsäule und anderen Symptomen führen.
Psychosomatische und psychiatrische Untersuchungen
 

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Falls bei unklaren Krankheitssymptomen eine psychische Erkrankung (zum Beispiel eine somatoforme Störung) in die differenzialdiagnostischen Überlegungen mit einbezogen wird, sollte eine entsprechende Vorstellung bei einem Spezialisten erwogen werden (26, 28, 35, 36, 46). Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung weist Erkrankungen mit psychosomatischen Zusammenhängen auf, die durch Sensationsmeldungen in den Medien, aber auch zum Teil durch Ärzte und Zahnärzte, die Krankheiten ohne hinreichende wissenschaftliche Begründung vorschnell auf Dentalmaterialien zurückführen, verstärkt werden können (Nocebo-Effekte). Es wurden in diesem Zusammenhang iatrogene (das heißt durch den Arzt selbst herbeigeführte) Angstzustände gegenüber zahnärztlichen Werkstoffen beschrieben (21). Unspezifische Krankheitssymptome als Ausdruck einer psychogenen Störung können sowohl in der Mundhöhle selbst vorkommen (Zungenbrennen, Mundbrennen, Fremdkörpergeschmack, Kloßgefühl, Gefühl der Mundtrockenheit, Würgereiz) als auch generalisiert in Erscheinung treten (chronische Müdigkeit, Erschöpfungszustände, Schwindelgefühl, Übelkeit und vieles mehr). Auch in ihrer Ätiologie unklare Krankheiten wie „atypischer Gesichtsschmerz“ (15) oder „Multiple Chemical Sensitivity“ (10) sind an dieser Stelle anzuführen.
Um Anhaltspunkte für zeitlich variable Befindlichkeitsbeeinträchtigungen einerseits und zeitlich überdauernde Persönlichkeitsstrukturen anderseits zu erhalten, bietet sich auch die Durchführung psychodiagnostischer Testverfahren an, wobei der Patient mittels eines Fragebogens seine Befindlichkeit in differenzierter Abstufung selbst charakterisiert, zum Beispiel anhand einer Symptom-Checkliste (4, 18).
Allergologische Untersuchungen
Aus dermatologischer Sicht steht neben der Abklärung eines oralen Lichen planus die Allergiediagnostik im Vordergrund. Zur Allergiediagnostik gilt ein korrekt durchgeführter und ausgewerteter Epikutantest (Patchtest) als Mittel der ersten Wahl (19). Der so genannte Lymphozytentransformationstest (LTT) ist hingegen im Zusammenhang mit der Beurteilung von zahnärztlichen Restaurationen umstritten (13). Die Allergiediagnostik sollte auf der Grundlage der Empfehlungen der Deutschen Kontaktallergiegruppe der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft erfolgen (19, 20). Danach sind „prophylaktische“ Testungen ohne klinisch objektivierbare Befunde nicht angebracht. Nur wenn klinische Hinweise auf allergische Reaktionen (zum Beispiel plaqueunabhängige Rötungen, Schwellungen unklarer Genese) bestehen, ist die Veranlassung wissenschaftlich anerkannter dermatologischer Untersuchungen indiziert. Dabei werden die zu untersuchenden Substanzen mit speziellen Testpflastern auf der Rückenhaut platziert und nach einer zuvor genau definierten Expositionszeit wieder entfernt. Die eventuell auftretenden Hautreaktionen werden beurteilt. Die Kontaktallergiegruppe der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft hat darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Fragestellung einer Gesundheitsbeeinträchtigung durch zahnärztliche Materialien häufig unnötige und/oder unqualifizierte Hauttestungen durchgeführt werden. Es wird betont, dass die Testungen nur von erfahrenen, dermatologisch versierten Allergologen durchgeführt werden dürfen. Nach Angaben der Kontaktallergiegruppe beträgt bei einem korrekt durchgeführten Epikutantest die Expositionszeit der zu untersuchenden Substanzen 24 oder 48 Stunden. Danach müssen die Testsubstanzen entfernt werden. Die Spätablesungen erfolgen mindestens 72 Stunden nach der Erstexposition.
Bei einer positiven Reaktion werden drei mögliche Folgerungen beschrieben:
- Falls keine charakteristischen klinischen Bilder wie zum Beispiel plaqueunabhängige Kontaktstomatitis oder Lichen ruber der Mundschleimhaut vorhanden sind, sollen die Füllungen trotz positiver Testreaktion belassen werden.
- Nur wenn solche charakteristischen klinischen Bilder vorliegen und ein zeitlicher und topographischer Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Versorgung besteht, sollten die Füllungen im Falle eines korrekt durchgeführten und ausgewerteten positiven Allergietests ersetzt werden.
- Falls ein korrekt durchgeführter und ausgewerteter Allergietest zu einem positiven Ergebnis führte, sollte bei einer zukünftigen Kavitätenversorgung auf die betroffenen Materialien verzichtet werden.
Toxikologische Untersuchungen
Toxikologische Abklärungen stehen meist im Zusammenhang mit der Frage einer Quecksilberbelastung durch Amalgamfüllungen. Grundlegende Aspekte zur Beurteilung einer toxikologischen Belastung wurden durch eine Stellungnahme der Beratungskommission Toxikologie der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie zur Toxizität von Zahnfüllungen aus Amalgam aufgezeigt (6). Hinsichtlich der toxikologischen Diagnostik stehen folgende Verfahren in der aktuellen Diskussion: Standardisierte Urinanalysen, Mobilisationstests und Speicheltests (Kaugummitests).
Bei der Durchführung standardisierter Urintests sollten zur Bestimmung einer Quecksilberbelastung vorzugsweise Urinanalysen (ohne vorherige Quecksilbermobilisation) in Form von 24-Stunden-Urin oder Morgenurin mit Kreatininbezug vorgenommen werden (40, 50, 51). Da die Quecksilberanalytik fehleranfällig ist, sollten zur Gewährleistung der Reliabilität nur Messdaten von solchen Laboratorien herangezogen werden, die regelmäßig an den vorgeschriebenen Ringversuchen zur Qualitätskontrolle teilnehmen. Die Messwerte liegen im Durchschnitt bei 1 mg/l beziehungsweise 1 mg/g Kreatinin. Die obere Normgrenze von 5 mg/l beziehungsweise 5 mg/g Kreatinin wird nur in wenigen Ausnahmefällen überschritten (40).
Neben diesen allgemein anerkannten Untersuchungen werden in letzter Zeit auch umstrittene „Amalgamtests“ durchgeführt, von denen insbesondere die so genannten Mobilisationstests und Speicheltests (Kaugummitests) eine kontroverse Diskussion erfahren.
Mobilisationstests durch Gabe von Komplexbildnern wie Dimerkaptopropansulfonsäure (DMPS) oder Dimerkaptobernsteinsäure (DMSA) gelten für die Routinediagnostik im Zusammenhang mit Amalgamfüllungen wegen des Fehlens allgemein anerkannter Referenz- und Grenzwerte als wenig geeignet (16). Sie sind nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand toxikologisch nicht validiert und deshalb nicht hinreichend bewertbar. Ein diagnostischer und/oder therapeutischer Wert im Zusammenhang mit der Erfassung einer Quecksilberbelastung durch Amalgamfüllungen ist nicht belegt (24, 25). Die häufig geübte Praxis, beim DMPS-Test Quecksilberkonzentrationen im Spontanurin einmalig auszuwerten, ist für eine bilanzmäßige Beurteilung der Belastung sinnlos, ebenso sind die auf Laborzetteln häufig vorgedruckten „Grenzwerte nach DMPS“ nicht toxikologisch abgeleitet (23).
Die Speicheltests (Kaugummitests) erfassen lediglich die Quecksilberfreisetzung aus Amalgam ohne den resorbierten Anteil zu ermitteln, was diese Verfahren entscheidend limitiert. Speichelanalysen eigenen sich deshalb nicht zur toxikologischen Bewertung einer Quecksilberbelastung (40).
Komplementärmedizinische Testverfahren
Obwohl im Zusammenhang mit der Überprüfung zahnärztlicher Materialien eine nahezu unübersehbare Zahl von komplementärmedizinischen Methoden angepriesen wird, hat noch kein Verfahren ein Stadium erreicht, das nachvollziehbare und nachkontrollierbare Ergebnisse belegen könnte. Aus diesem Grund sind diese Methoden bis heute nicht allgemein anerkannt. Besondere Zurückhaltung ist bei umstrittenen Verfahren wie Elektroakupunktur nach Voll (EAV), Vega-Test, Bioresonanzverfahren und Kinesiologie geboten (43, 44, 45). Unter dem Stichwort der Therapiefreiheit werden solche Messverfahren, die dem Anwender aufgrund fehlender Instrumente der Qualitätssicherung einen großen Spielraum einräumen, von einigen Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern propagiert. Sie bilden die argumentative Grundlage für umstrittene „Entgiftungs- oder Ausleitungsbehandlungen“, Austauschprozeduren von Zahnrestaurationen, Extraktion angeblich belasteter Zähne oder gar Ausfräsungen von Kieferknochen.
Nicht selten werden dadurch große Schäden angerichtet und nachfolgend umfangreiche spätreparative zahnärztliche Rekonstruktionen erforderlich. Um hier künftig eine bessere Schadensbegrenzung zu erwirken, sollten die Folgeschäden nach komplementärmedizinisch motivierten zahnärztlichen Eingriffen den ärztlichen Anwendern derartiger Verfahren mehr als bisher transparent gemacht werden. Zumindest auf regionaler Ebene lassen sich Vereinbarungen treffen, die dazu beitragen können, den Patientenschutz zu fördern (Textkasten).
Therapeutische Maßnahmen
Lokale, objektivierbare Störungen
Falls zahnärztliche Restaurationen Qualitätsmängel aufweisen (zum Beispiel okklusale Interferenzen mit entsprechenden Funktionsstörungen, überstehende Ränder oder Randdefekte als Plaqueretentionsstellen) können diese oftmals durch gezielte Maßnahmen der Formkorrektur und Politur behoben werden. Besonders bei Restaurationen, die schon seit mehreren Jahren ohne Probleme inkorporiert sind, ist dem Belassen gegenüber dem Entfernen beziehungsweise Austauschen nach Möglichkeit der Vorzug zu geben. Bei ausgeprägten, nicht korrigierbaren Mängeln (zum Beispiel Füllungsfrakturen) ist allerdings aus zahnärztlichen Gründen eine Entfernung der Restaurationen erforderlich. Auch bei Mundschleimhautveränderungen (zum Beispiel Allergien, lichenoiden Reaktionen), die in einem topographischen oder zeitlichen Zusammenhang mit zahnärztlichen Versorgungen stehen, kann eine Entfernung von Restaurationen indiziert sein.
Speziell bei der Entfernung von Amalgamfüllungen wurde auf die Gefahr einer zusätzlichen Quecksilberbelastung hingewiesen. Hierzu ist festzustellen, dass bei Einhaltung der üblichen Vorsichtsmaßnahmen (Verwendung geeigneter, intakter Instrumente, geringer Anpressdruck, Wasserkühlung, Absaugung) beim Herausnehmen der Füllungen nicht mit einer klinisch relevanten gesundheitlichen Belastung des Patienten zu rechnen ist (3). Die vor allem von Vertretern der Komplementärmedizin gelegentlich zusätzlich angewandten Maßnahmen (Sauerstoffgabe, diverse „Entgiftungs- oder Bindemittel“) sind toxikologisch nicht begründet. Die Isolierung des Arbeitsfeldes mit Spanngummi (Kofferdam) kann aus zahnärztlichen Gründen geboten sein. Auch im Fall einer nachgewiesenen Allergie kann dadurch eine zusätzliche Verminderung der Exposition erreicht werden. Vom toxikologischen Standpunkt aus betrachtet ist eine Verwendung von Kofferdam allerdings nicht zwingend erforderlich (8, 27).
Die Behandlung lokaler, objektivierbarer Symptome (zum Beispiel Funktionsstörungen oder Mundschleimhautveränderungen) gestaltet sich durch die Behebung der jeweiligen Ursache im Allgemeinen problemlos.
Unspezifische Symptome
Eine große Herausforderung stellt die adäquate Behandlung von Patienten dar, die unspezifische Symptome (zum Beispiel Unwohlsein, Mattigkeit, Kopfschmerzen, Mundbrennen, Kloßgefühl, Würgereiz) auf ihre zahnärztlichen Restaurationen zurückführen und von einer Vergiftung von vornherein fest überzeugt sind. Einige Patienten fordern vom Arzt oder Zahnarzt eine Bestätigung dieser Vorstellung und stehen weiteren differenzialdiagnostischen Überlegungen zuweilen sehr skeptisch gegenüber. Insbesondere die Einbeziehung psychosomatischer Aspekte in das Krankheitsbild wird nicht selten drastisch abgewehrt. Allein der Vorschlag einer entsprechenden Abklärung wird mitunter als Stigmatisierung empfunden und kann zum Arzt- beziehungsweise Zahnarztwechsel führen. Oftmals suchen die Patienten eine Vielzahl von Vertretern verschiedenster Heilberufe auf, bis sie schließlich die erwartete Bestätigung ihrer Vergiftungsvorstellungen finden, meist auf der Grundlage umstrittener Testmethoden.
Dieser Weg kann für die Betroffenen zu schweren Gebissschädigungen führen, wie das Beispiel einer 54-jährigen Patientin verdeutlicht (Abbildung 1 a–f). Die betroffene Patientin war seit vielen Jahren zahnärztlich weitgehend problemlos versorgt worden. Nach einem Umzug in eine andere Stadt wechselte die Patientin mehrfach den Zahnarzt. Ohne zwingende Notwendigkeit wurde eine neue prothetische Versorgung vorgenommen. Die Neuversorgung wurde von der Patientin, die sich aufgrund erheblicher beruflicher Belastungen (schlechte Bedingungen am neuen Arbeitsplatz) und familiärer Probleme (Suizid des Lebenspartners) in einer existenziellen Lebenskrise befand und erhebliche Alkoholprobleme entwickelte, schlecht adaptiert. Die Patientin klagte über ein hartnäckiges Mundbrennen, das vom Gaumen bis zum Sternum ausstrahlte. Mehrere Zahnärzte und Ärzte konnten keinen plausiblen Zusammenhang zwischen dem Mundbrennen und der zahnärztlichen Versorgung herstellen. Nach einer umfangreichen Ausschlussdiagnostik wurde die Diagnose „atypischer Gesichtsschmerz mit Burning-Mouth-Syndrom“ gestellt. Ein komplementärmedizinisch orientierter Zahnarzt nahm diverse „bioenergetische“ Testverfahren vor, unter anderem die so genannte Elektroakupunktur nach Voll (EAV) und führte aufgrund der Testergebnisse das Mundbrennen der Patientin auf eine Unverträglichkeit gegenüber Dentalmaterialien zurück. Trotz weitgehend unauffälligen zahnärztlichen Befunden empfahl er nicht nur die gesamte Entfernung des vorhandenen Zahnersatzes, sondern auch die Extraktion einiger angeblich „belasteter“ Zähne. Allerdings änderte sich dadurch die klinische Symptomatik ebensowenig wie durch die
Einnahme einer Vielzahl von Medikamenten (unter anderem Homöopathika, Bach-Blüten, Selen-Präparate). Auch die – mehrfach wiederholte – zahnärztliche Neuversorgung mit Materialien, die mittels umstrittener „bioenergetischer“ Methoden (Kinesiologie, Bioresonanz und andere) „ausgetestet“ worden waren, führte nicht zur Schmerzlinderung. Obwohl durch mehrere Ärzte und Zahnärzte vor weiteren Zahnextraktionen dringend gewarnt wurde, wurde von komplementärmedizinischer Seite die Vermutung einer toxischen Belastung („Restvergiftung“) aufrechterhalten. Die komplementärmedizinischen Diagnosemethoden wirkten im Sinne von Nocebo-Effekten und fixierten eine somatoforme Störung. Aufgrund befürchteter, nicht näher definierter „Belastungen“ wurden von einem komplementärmedizinisch orientierten Zahnarzt sukzessive sämtliche Zähne (mit Ausnahme von fünf Unterkiefer-Frontzähnen) extrahiert, ohne dass sich das Beschwerdebild entscheidend verändert hätte. Erst nach einem erfolgreichen Alkoholentzug und einer Verbesserung der äußeren Lebensverhältnisse gelang es der Patientin, das nach wie vor bestehende Mundbrennen einigermaßen zu tolerieren.
Wie dieses Beispiel zeigt, werden je nach Aggressivität der Behandler nicht nur intakte zahnärztliche Restaurationen entfernt, sondern auch erhaltungsfähige Zähne extrahiert und sogar vermeintlich vergiftete Kieferknochen ausgefräst.
Wenn Arzt und Patient von einer Vergiftung im Sinne eines Nocebo-Effekts überzeugt sind, können derartige „Sanierungen“ zu einer subjektiv empfundenen Entlastung führen und zwar auch dann, wenn davon auszugehen ist, dass keine analytisch fassbare Intoxikation vorlag. Vielfach klagen die Patienten aber auch nach vollständiger Entfernung ihrer Restaurationen und weiterführenden Eingriffen über anhaltende Befindlichkeitsstörungen. Diese werden dann von den Behandlern unter anderem als „Restvergiftung“ interpretiert. Durch umstrittene medikamentöse „Entgiftungs- und Ausleitungsbehandlungen“ werden die betroffenen Patienten in solchen Fällen zum Teil jahrelang an entsprechende Behandler gebunden, was zu einer iatrogenen Verstärkung und Fixierung einer somatoformen Störung führen kann.
Deshalb kommt dem Zahnarzt bei der Erstberatung seiner Patienten eine außerordentlich große Verantwortung zu. Obwohl die frühzeitige Einbeziehung eines psychosomatischen Konsils sinnvoll wäre, verbietet sich dies häufig aus den oben genannten Gründen. Nach einer eingehenden Befragung und Untersuchung des Patienten kann es aber trotzdem sinnvoll sein, die Beschwerden des Patienten anhand eines psychodiagnostischen Testverfahrens zu dokumentieren, um damit eine objektivierbare Basis für spätere Abklärungen zu schaffen. Zunächst erscheint es jedoch vorteilhafter, ein vorwiegend lokalisiertes zahnärztliches Problem anzugehen. Da viele der betroffenen Patienten plaqueassoziierte, entzündliche Parodontopathien aufweisen, bietet sich hierbei zum Beispiel eine bedarfsgerechte parodontale Initialbehandlung an. Dabei erhält der Patient in mehreren Sitzungen ein Mundhygiene-Intensivtraining, das mit professionellen Zahnreinigungen und weiteren parodontalen Maßnahmen kombiniert wird. Dabei soll dem Patienten seine anfängliche Gebisssituation deutlich vor Augen geführt werden. Dem Patient wird das Bluten der Gingiva nach Sondieren gezeigt oder es wird ihm die Entfernung der meist übelriechenden interdentalen Beläge demonstriert. Der Sinn der parodontalen Initialbehandlung liegt zunächst in einer Beseitigung der Entzündungserscheinungen des marginalen Parodonts. Der Patient muss aktiv dazu beitragen, eine für ihn spür- und sichtbare Verbesserung zu erzielen. In aller Regel kommt es bei entsprechender Mitarbeit des Patienten innerhalb weniger Wochen zu einem deutlichen Rückgang der entzündlichen Veränderungen (vor allem der Blutung, Schwellung und Rötung). Damit lässt sich gleichzeitig eine allergische Ursache der Entzündungsreaktionen ausschließen, sodass durch das Verschwinden solcher Mundschleimhautveränderungen unnötige allergologische Testungen vermieden werden können.
Durch die aktive und passive Entfernung der fötid riechenden Beläge erhält der Patient zudem ein neues, für ihn attraktives Hygienebewusstsein (verbesserte Ästhetik, weniger Mundgeruch, frischerer Atem). Man erzielt dadurch auch einen verbesserten Ausgangszustand für die zahnärztlich-restaurative Situation. Ein weiterer Effekt der Initialbehandlung liegt darin, einen besseren Zugang zu dem Patienten mit der Schaffung eines persönlichen Kontakt- und Vertrauensverhältnisses zu finden. Auf diese Weise steht nach einigen Sitzungen die anfänglich stark dominierende Vergiftungsvorstellung nicht mehr allein im Vordergrund. Falls der Patient regelmäßig einen Arzt seines Vertrauens aufsucht, kann eine solche Vorgehensweise durch persönliche Rücksprache des Zahnarzts mit dem ärztlichen Kollegen sehr wirksam unterstützt werden. Erst dann, wenn ein Vertrauensverhältnis geschaffen werden konnte und eine zahnärztliche Intervention erste Erfolge gezeigt hat, erscheint es erfolgversprechend, das Thema einer weiterführenden Abklärung der Beschwerden einschließlich einer eventuellen psychosomatischen Begleittherapie in geeigneter Form zu erörtern. Dazu kann die individuelle Besprechung der psychodiagnostischen Testergebnisse hilfreich sein.
Oftmals ist es schon als Erfolg zu werten, wenn es gelingt, den Patienten aus dem komplementärmedizinischen Circulus vitiosus herauszuführen und weitere Extraktionen erhaltungsfähiger und unter Umständen für die Gebissfunktion strategisch wichtiger Zähne zu vermeiden.

Dt Ärztebl 2000; 97: A 3344–3351 [Heft 49]

Anschrift des Verfassers:
Prof. Dr. med. Dr. med. dent.
Hans Jörg Staehle
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde
Mund-, Zahn und Kieferklinik des
Universitätsklinikums Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 400
69120 Heidelberg


Poliklinik für Zahnerhaltungskunde (Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Hans Jörg Staehle) der Mund- Zahn- und Kieferklinik des Universitätsklinikums Heidelberg



Beispiel für Vereinbarungen auf regionaler Basis zum Patientenschutz vor umstrittenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
- Die Entscheidung über den Erhalt beziehungsweise den Austausch von zahnärztlichen Restaurationen erfolgt auf der Grundlage adäquater zahnärztlicher Untersuchungen. Diese sind die Voraussetzungen für jegliche zahnärztliche Diagnosestellungen und Therapieempfehlungen.
- In bestimmten klinischen Situationen kann neben zahnärztlichen Untersuchungen eine weiterführende Abklärung (zum Beispiel allergologischer oder toxikologischer Art) angebracht sein. Bei einer allergologischen Abklärung haben die jeweils aktuellen Empfehlungen der Kontaktallergiegruppe der Deutschen Gesellschaft für Dermatologie Priorität. Bei einer toxikologischen Abklärung haben die jeweils aktuellen Empfehlungen der Beratungskommission Toxikologie der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie Vorrang.
- Speziell zur toxikologischen Abklärung einer amalgambedingten Quecksilberbelastung ist nach aktuellem internationalen Standard ein Urintest (24-Stunden-Urin oder Morgenurin mit Kreatininbezug) ohne vorherige Schwermetallmobilisation das Mittel der ersten Wahl. Für diesen Test existieren toxikologisch abgeleitete Grenzwerte. Bei Anwendung nichtvalidierter beziehungsweise nichtstandardisierter Testverfahren (zum Beispiel Mobilisationstest, Kaugummitest) sind die Patienten darüber aufzuklären, dass hierzu keine toxikologisch validierten Grenzwerte, aus denen sich zahnärztliche Eingriffe ableiten ließen, vorliegen. Bei stark auffälligen Befunden sollte in Abstimmung mit dem behandelnden Zahnarzt eine Lösung für den Einzelfall gesucht werden.
- Es gibt bislang keine wissenschaftlichen Publikationen, die eine Eignung von Diagnoseverfahren aus dem Bereich der komplementären Medizin (unter anderem Substanzentest der Elektroakupunktur nach Voll, Bioresonanz, Kinesiologie) zur Abklärung einer Verträglichkeit oder Unverträglichkeit dentaler Materialien nachweisen könnten. Diesen Verfahren fehlt somit die erforderliche wissenschaftliche Basis, worüber ebenfalls eine entsprechende Aufklärung vorzunehmen ist.
- Die Ausstellung von Attesten (zum Beispiel gegenüber Kostenträgern), die zahnärztliche Therapieempfehlungen (beispielsweise Entfernung von Füllungen oder Extraktion von Zähnen) beinhalten, erfolgt auf der Grundlage von Befunden, die mittels weithin anerkannter, validierter Untersuchungsverfahren erzielt wurden (siehe Abschnitt 1., 2. und 3.).
Vorschläge der Ambulanz für Naturheilkunde der Carstens-Stiftung (Leiterin: Frau Prof. Dr. Ingrid Gerhard) der Abteilung für Gynäkologische Endokrinologie und Fertilitätsstörungen der Heidelberger Universitäts-Frauenklinik und der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde (Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Hans Jörg Staehle) der Heidelberger Universitäts-Mund-, Zahn- und Kieferklinik zum Vorgehen bei der diagnostischen Abklärung von befürchteten Unverträglichkeiten gegenüber Dentalmaterialien. Mit diesen Vereinbarungen sollen aktuelle Standards aufgezeigt werden, die als konsensfähiger Ausgangspunkt bei der Erörterung offener Fragen fungieren können. Sie sollen aber auch als Rahmen dienen, wenn es um Gutachten, Atteste oder sonstige Äußerungen gegenüber verschiedenen Institutionen (Ärzte-/Zahnärzteschaft, Kostenträgern, Gesundheitsbehörden, Gerichten und so weiter) geht.

 


Zur Marburger Amalgam-Entgiftungsstudie

Bei der Untersuchung von über 1200 Patienten wurde eine chronische Quecksilbervergiftung aus Amalgamfüllungen festgestellt. Von diesen haben ca. 50 % eine Amalgamentfernung durchgeführt.

130 Patienten haben bisher anschließend die notwendige Entgiftungstherapie durchgeführt und wurden jetzt bezüglich Verbesserung der Beschwerden nachbefragt und nachuntersucht.

Je nach Intensität der Entgiftungstherapie zeigten sich dabei in über 80 % gute bis sehr gute Therapieerfolge. Die Gefährlichkeit von Amalgamfüllungen konnte dadurch deutlich nachgewiesen werden.


36a. Vortrag bei 10. Internationaler Arzt-Patienten-Kongress der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr 5. bis 7. Mai 2000 in Celle

Autor:
Adler, Martin
Thema:
Seelenversorgung bei Gesunden und Kranken
Kurzfassung:
Selen ist ein essentielles Spurenelement, das dem Körper zugeführt werden muß. Es ist Bestandteil von zahlreichen, sogenannten Selenoproteinen, die ohne Selen ihre Aufgaben im Körper nicht erfüllen können. Das bekannteste Protein ist das Enzym Gluthaionperoxidase, das als Bestandteil des antioxidativen Schutzsystems Zellen vor Zerstörung schützt. Ein weiteres Selenprotein ist das Enzym Iodthyronin-Deisodase, das für das Gleichgewicht der Schilddrüsenhormone unerläßlich ist. Selen spielt außerdem eine Rolle bei Entzündungsprozessen, die durch Selenmangel verstärkt werden. Ebenso wichtig ist es für die Immunabwehr, die ohne ausreichende Selenversorgung nicht optimal reagieren kann sowie für die Entgiftung von Schwermetallen wie Quecksilber und Kadmium. Daneben existieren noch zahlreiche selenhaltige Proteine, deren Funktion noch nicht bekannt sind. Zur Aufrechterhaltung dieser Funktionen ist eine ausreichende Selenversorgung notwendig, die jedoch aufgrund einer meist zu geringen Selenaufnahmen (in Deutschland wird die empfohlene Menge, die bei ca. 1 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht liegt, sowohl von Frauen als auch von Männern im allgemeinen nicht erreicht.) bzw. eines erhöhten Bedarfes nicht gewährleistet ist.
Da die Hauptfunktion von Selen im Körper im Abbau von oxidativen Reaktionsprodukten liegt, ist der Selenspiegel bei Krankheiten, die mit einer hohen Radikalbelastung einhergehen, in der Regel vermindert. Dazu gehören beispielsweise Krebserkrankungen, chronisch entzündliche Erkrankungen, chronische Gelenkentzündungen (Rheuma). Aber auch eine allgemeine Schwächung der Abwehrlage (Infektanfälligkeit), Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Artesiosklerose) sowie bestimmte Infektionskrankheiten (z.B. AIDS) sind oftmals mit Selenmangel verbunden.
Sowohl beim Kranken als auch beim (noch) Gesunden sollte immer eine Normalisierung des Selenspiegels im Vollblut angestrebt werden. Für den Gesunden wird dies in der Regel über die tägliche Nahrungsergänzung mit 50 bis 100 µg (maximal 400 µg) Selen erreicht. Dabei kann sowohl organisch gebundenes Selen (selenminerase®) als auch anorganisch gebundenes Selen eingenommen werden. Beim Kranken soll das schnell verfügbare und daher akut wirksame Natriumselenit (selenase®) das Mittel der Wahl sein. Hier sind je nach Ausgangslage, Erkrankung und Therapiephase zwischen 500 und 1000 µg pro Tag notwendig.
Anschrift:
Dr. med. Martin Adler
Rathausstraße 2
57078 Siegen-Geisweid