SELEN UND AMALGAN
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AMALGAM/QUECKSILBERAUSLEITUNG
Das Problem der Amalgamfüllungen ist in (fast) aller Munde.Was aber ist eigentlich "AMALGAM" und was verursacht es ?
Amalgam ist eine Legierung aus einer metallischen Komponente, die hauptsächlich aus Silber (ca. 65%), Zinn {ca. 29%) sowie Kupfer, Zink und
Quecksilber besteht sowie einer reinen QuecksilberKomponente. Diese beiden Anteile werden vermischt. Die zunächst teigige Masse wird in den
Zahn eingebracht und härtet dort rasch aus. Der Quecksilberanteil in dieser Füllung beträgt etwa 50%.
Durch Kauen, saure Getränke oder auch durch Temperatureinflüsse etc. Iösen sich aus dieser festen Masse feinste Bestandteile heraus, so auch
das Quecksilber. Vergleichen Sie es mit einem Autoreifen, der sich auch langsam abnutzt.
Das Quecksilber gelangt dann über den Magen/ Darmtrakt bzw. die Lunge in den Körper. Dieses Schwermetall lagert sich besonders in den Nieren
und dem Nervensystem ab. Da auch mit der Nahrung in immer stärkeren Maße Quecksilber aufgenommen wird (u.a. Thunfisch, Krabben, Meeresfrüchte, Desinfektionsmittel
auf Früchten), sammelt sich immer mehr davon im Körper an, da es nur sehr langsam auf natürlichem Wege ausgeschieden wird.
Die Hälfte der jeweils aufgenommenen Menge ist erst nach etwa 18 Jahren eliminiert.
Da jeder Körper eine unterschiedliche Abwehrkraft besitzt, dauert es unterschiedlich lange, bis der letzte Tropfen das Faß zum überlaufen bringen
kann. Dieser letzte Tropfen muß nicht unbedingt eine Amalgamfüllung sein.
In unserer heutigen Zeit sind wir umgeben von Umweltgiften. Unser Körper versucht sich auch daran anzupassen. Doch sehen wir gerade aufgrund der rasanten
Zunahme von Allergien, besonders bei Kindern, daß unser Körper an Grenzen stößt. Grenzen, die immer enger werden; begünstigt nicht zuletzt auch durch unseren
oft ungesunden Lebensstil.
Neben den Allergien gibt es weitere Symptome, die durch Amalgam/Quecksilber ausgelöst bzw. verstärkt werden können, wie z.B.: Zittern, Kopfschmerzen,
Müdigkeit, Schwindel, Haarausfall, Metallgeschmack, Mundbrennen, Zahnfleischbluten, Krämpfe, Depressionen, Verdauungsprobleme.
Daher sollten Sie auf die zusätzliche Belastung Ihrer Gesundheit durch Amalgamfüllungen verzichten.
Wie bekomme ich das Quecksilber aus meinem Körper?
Zunächst wird alles Amalgam vollständig aus den Zähnen in möglichst großen Stücken entfernt. Dies erfolgt unter sorgfältiger Absaugung mit speziellen
Absaugern. Zugleich wird der Mund durch ein Latex/Silikontuch (sog. Kofferdam) oder durch Mulltücher versiegelt, um ein Verschlucken oder eine Aufnahme des
Amalgams durch die Schleimhäute zu verrohendern. Dann erfolgt ein Abdruck über die Zähne, um auch letzte Rückstände zu entfernen. Zusätzlich können
Mundspülungen mit Selen zur direkten Neutralisation vorgenommen werden (z. B. selenase).
Um die Auswirkungen gering zu halten, sollten die unten angeführten Vitamine, Zink und Selen sowie die Ernährungsanregungen beachtet werden.
Bei Schwangeren und Stillenden sollte bis zum Abstillen auf das Entfernen der Amalgamfüllungen verzichtet werden, da die Möglichkeit einer kurzzeitigen
Erhöhung der Quecksilberbelastung besteht. Eine Amalgamsanierung sollte, wenn möglich, ein Jahr vor der geplanten Empfängnis durchgeführt werden.
Wieviele Füllungen in einer Sitzung entfernt werden, ist jeweils im Einzelfall in Bezug auf die Belastung festzulegen. Meistens können zwei Füllungen ausgetauscht
werden. Bei kleinen Defekten kann anschließend direkt eine Kunststoffüllung (Composites) oder Einlagefüllung ( Inlay) gelegt werden.
Bei "großen Löchern", die nahe an den Zahnnerv heranreichen, wird für die Dauer von etwa einem halben bis einem Jahr eine Zementfüllung (Steinzement o.
Glasionomer - / Compomerzement mit Calziumhydroxidunterfüllung) in den Zahn eingebracht, um im Zahnbein verbliebene Amalgamspuren aufzunehmen und eine
eventuelle Reaktion des Zahnes abzuwarten.
Die endgültige Versorgung erfolgt dann mit ausgetesteten Materialien ( wie Gold. Keramik, Titan), die sowohl den biologischen als auch mechanischen
Anforderungen entsprechen. Durch die Schwermetallbelastung kommt es häufig zu einem Mangel an Vitaminen und Spurenelementen.
Daher sollten je nach individueller Situation Vitamine (Vit. C 2g/Tag,
Vit. E 300 mg/Tag,
Vit.B3/B6
NicobionTabl. / 200mg/Tag), Calcium, Zink
:1
ZinkorotatTabl. / Tag, ZinkLongoralTabl., Zincum m. D6) und ggf. im täglichen Wechsel mit Zink Kupfer (KupferorotatTabl. / Tag) zusätzlich eine halbe
Stunde vor dem Essen eingenommen werden. Die Diagnose der Körperbelastung kann durch einen Urintest und Gabe von DMPS (Mercuval), einem Mittel, daß u.a. Quecksilber an sich bindet und dadurch
kurzfristig über die Niere ausscheidet, ermittelt werden. Ein Kaugummitest kann den täglichen Quecksilberabrieb mengenmäßig erfassen.
Beide Analysen werden in einem medizinischem Labor ausgewertet. Diese Ergebnisse erlauben Rückschlüsse über die Erkrankung und ergeben so Hinweise auf die zu wählende Therapie.
Um die im Körper abgelagerten Schwermetalle zu entfernen, wird je nach Schwere der Erkrankung und individuellen Gegebenheiten, eine entsprechende
Ausleitungstherapie durchgeführt. Auf homöopathischer Basis werden Selenium m. D6 (vor u. während der Amalgamentfernung 2x5/Tag) und Selenium m. D12 (eine Woche nach der Entfernung
1x5/Tag) gegeben. Dies ist eine sanfte Ausleitungsform, die sich bei chronischem Krankheitsverlauf anbietet.
Im schwereren Fällen geschieht dies durch die Gabe von Selen, einem essentiellen Spurenelement, oder einem Chelatbildner, dem bereits erwähnten
DMPS.
Das Selen inaktiviert allgemein die Schwermetalle durch die Bildung eines biologisch neutralen Komplexes und reduziert zudem die Anzahl von freien Radikalen.
Radikale sind aggressive Atome oder Molekülbruchstücke, die körpereigene Zellmembranen oder Enzyme schädigen. Beispiel für ein Radikal ist Ozon.
Selen findet sich natürlicherweise besonders in Spargel, Kokosnüssen und Vollkornmehl.
Bei akuten Vergiftungserscheinungen wird zur schnellen Ausscheidung des Quecksilbers bzw. der Schwermetalle DMPS (Mercuval) in entsprechend höherer
Konzentration unter Kontrolle durch Urintests verabreicht. Zusätzlich erfolgt eine zeitlich versetzte Selengabe in Form von Natriumselenit (selenase, 1x tägl.) vor und
nach der Amalgamsanierung. Eine Dauerprophylaxe kann mit Selenhefepräparaten (selenminerase, 2x tägl. o. Membratect) anschließend erfolgen.
Eine Zuführung von Zink sollte zeitlich nicht mit der Selengabe zusammenfallen.
Um vorhandene Blockaden im Energiehaushalt des Körpers zu lösen, empfiehlt es sich, mittels der Akupunktur den Organismus zu kräftigen.
Dazu werden hauptsächlich im Bereich des Ohres und der Unterarme die wichtigen Punkte aufgesucht und für einige Zeit genadelt. Bestimmte Störungen werden auch über Tage hinweg mit speziellen Akupunkturnadeln (Dauernadeln) behandelt.
Es tritt aufgrund der Vergiftungserscheinungen häufig auch ein Gefühl der Niedergeschlagenheit auf. Diese entfaltet negative Auswirkungen auf die Abwehrkräfte
des Körpers, die jetzt besonders wichtig sind.
In diesen Fällen hilft sehr schnell eine spezielle HypnoseTherapie. In den etwa drei Therapiesitzungen erfährt der Patient, wie er sich auf seinen Körper konzentrieren kann und lernt, sein Abwehrsystem durch die
enorme Kraft positiver Gedanken und Vorstellungen wieder aufzubauen.
Die Entgiftung wird dadurch beschleunigt und verstärkt. Es gelingt ihm, sich tief entspannen zu können, damit Streßfaktoren abzubauen und mit sich in Einklang zu gelangen.
Diese Fähigkeiten der Entspannung sind für den Patienten auch später jederzeit selbst bei Bedarf auszulösen.
Er ist dadurch ruhiger und ausgeglichener. Diese positive Grundstimmung stärkt den gesamten Organismus.
Bei chronischen Schädigungen der Magen/ Darmflora ist eine Darmsanierung angezeigt.
Diese Mikrobiologische Therapie stellt die ursprünglich im Darm vorhandenen Mikroorganismen, die zur vollständigen Verdauung und Verwertung
der Nahrung wichtig sind, wieder zur Verfügung. Neben den dargestellten Therapien ist eine Steigerung der allgemeinen Abwehrkraft, die durch die Vergiftung herabgesetzt ist, durch Sie persönlich
unbedingt erforderlich. Ihre Selbstverantwortung ist unentbehrlich. Für Ihre Gesundheit ist daher eine entsprechende vollwertige Ernährung, der Verzicht auf Genußmittel sowie die Steigerung der körperlichen Fitneß
wichtig. Während der Ausleitung sollte auf heiße und saure Getränke, auch Essig und Zitronensäure, Alkohol, auf Kaugummikauen und festes Zähnepressen/
Kauen verzichtet werden, da dabei Amalgam vermehrt abgelöst wird. Quecksilberbelastete Nahrungsmittel, wie erwähnt, sollten vermieden werden. Da sich Schwermetalle besonders in Fett ablagern, sollte fettarme
Nahrung bevorzugt werden. Auch der Zuckerkonsum wirkt sich negativ auf die Wirkung der Entgiftungstherapie aus, da u.a. Vitamin C verbraucht wird und auch der Speichel
gesäuert wird. Ebenso sollten Weißbrote vermieden werden.
Allgemeine Maßnahmen, wie z.B. Wechselbäder, die das Kreislauf und Immunsystem stärken, oder Mittel, wie Echinacea, welches die Abwehr
stärkt, sollten angewendet werden. Um die Schwermetalle über die Nieren auszuscheiden, ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr nötig. Diese sollte in Form von etwa zwei Litern
stillem Mineralwasser täglich erfolgen. Diese Therapieformen werden größtenteils nach der GOZ abgerechnet.
Im Bereich der privaten Krankenkassen ist meistens eine Übernahme der Leistungen gewährleistet.
In der gesetzlichen Krankenkasse werden Zuzahlungen sehr unterschiedlich gehandhabt, so daß eine Abklärung vorab erfolgen sollte.
Dieser Beitrag kann natürlich nur einen Überblick geben, da in jedem Einzelfall die notwendige Diagnose und Therapieform in Absprache mit dem Patienten
ausgewählt werden muß. http://home.t-online.de/home/Dr.-R.-Dichhardt/amalgam.htm
Unverträglichkeit gegenüber Dentalmaterialien: Bei Verdacht ist
interdisziplinäre Abstimmung erforderlich.
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 49 vom 08.12.00, Seite A-3344
Zusammenfassung
Besteht der Verdacht auf Unverträglichkeiten gegenüber Dentalmaterialien,
empfiehlt sich eine interdisziplinäre Abklärung, die unter anderem
zahnärztliche, psychosomatische, allergologische und toxikologische Aspekte
einbezieht. Zurückhaltung ist bei der Anwendung umstrittener Testmethoden aus
dem Bereich der Komplementärmedizin geboten. Auf einer solchen Grundlage werden
gelegentlich intakte zahnärztliche Restaurationen ausgetauscht, Zähne extrahiert
oder gar Kieferknochen zur vermeintlichen „Entgiftung“ ausgefräst. Dies kann
erhebliche Gebissdestruktionen zur Folge haben. Aus Gründen des
Patientenschutzes sollten die negativen Folgen solch invasiver Methoden bei der
Aufklärung und Beratung Betroffener größere Beachtung als bisher finden.
Die Einschätzung der gesundheitlichen Verträglichkeit zahnärztlicher Materialien
wurde in den letzten Jahren vielfach kontrovers diskutiert. Da diese
Diskussionen zu einem großen Teil in den Massenmedien erfolgten, hatte dies eine
erhebliche und bis heute anhaltende Verunsicherung der Bevölkerung zur Folge.
Verängstigte Menschen ließen mitunter überstürzt zahnärztliche Eingriffe
vornehmen. Auf einer nicht selten umstrittenen diagnostischen Grundlage wurden
intakte zahnärztliche Restaurationen entfernt, erhaltungswürdige Zähne
extrahiert oder gar Kieferknochen zur vermeintlichen „Entgiftung“ ausgefräst. In
manchen Fällen führte dies zu gravierenden Folgeschäden bis hin zu ausgeprägten
Gebissverstümmelungen.
Obwohl nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand das Risiko einer
Gesundheitsschädigung durch zahnärztliche Materialien als außerordentlich gering
einzustufen ist (weit unter einem Prozent), vertreten eigenen Erhebungen zufolge
inzwischen etwa 25 Prozent der Bevölkerung die Auffassung, durch
Dentalmaterialien wie zum Beispiel Amalgam ausgeprägte
Gesundheitsbeeinträchtigungen erlitten zu haben. Weitere 40 Prozent der
Bevölkerung befürchten zumindest eine geringe Schädigung und nur noch eine
Minderheit von unter 40 Prozent glaubt, durch Dentalmaterialien gesundheitlich
nicht beeinträchtigt zu werden (4). Während bislang noch das Füllungsmaterial
Amalgam im Vordergrund der Befürchtungen steht, gibt es Indizien dafür, dass
künftig vermehrt zahnärztliche Materialien auf Kunststoffbasis in den Blickpunkt
des öffentlichen Interesses treten werden. Die Materialdiskussion führt zu
entsprechenden Nachfragen von Patienten bei Ärzten und Zahnärzten. Im Folgenden
wird ein interdisziplinäres Vorgehen aufgezeigt, das bei Verdacht auf Vorliegen
einer Unverträglichkeit gegenüber Dentalmaterialien beschritten werden kann.
Risiken und Nebenwirkungen durch Dentalmaterialien
Im Zusammenhang mit Dentalmaterialien werden unter anderem folgende Effekte
diskutiert: Allergien, lichenoide Reaktionen, elektrochemische Reaktionen,
ästhetische Beeinträchigungen und toxische Belastungen.
Gegenüber sämtlichen gebräuchlichen dentalen Restaurationsmaterialien wie
Amalgamen, Komposit-Kunststoffen oder Gussmetallen kann es zu allergischen
Reaktionen kommen (19, 20). Dabei stehen Typ-4-Allergien gegenüber extrem
seltenen Sofortreaktionen (Typ-1-Allergien) im Vordergrund.
Bei oralen lichenoiden Läsionen (14) handelt es sich um zum Teil reizlose, zum
Teil aber auch um schmerzhafte, nicht-erosive oder erosive Veränderungen der
Mundschleimhaut, die in topographischer Beziehung zu zahnärztlichen
Restaurationen aus Amalgamen, Kompositen oder Gussmetallen stehen können.
Elektrochemische Reaktionen können auftreten, wenn ein elektrisch wirksamer
Kontakt von verschiedenen Metallen in der Mundhöhle entsteht. Sie können
klinisch mit Verfärbungen von Metalloberflächen, unangenehmen
Geschmackssensationen oder „elektrischen“ Missempfindungen einhergehen (48, 49).
Beim unsachgemäßen Herausschleifen von metallischen Restaurationen kann es zur
ästhetisch störenden Inkorporation von einzelnen Metallpartikeln in die
Mundschleimhaut in Form so genannter Metallimprägnierungen kommen. Die durch
Partikeleinlagerung entstandenen Pigmentflecken sind in aller Regel reizlos (48,
49). Gesundheitliche Gefahren entstehen dadurch nicht.
Toxische Belastungen des Organismus werden zurzeit hauptsächlich durch Amalgame,
seltener durch Gussmetalle oder Komposite diskutiert. Obwohl Amalgamträger eine
höhere Quecksilberbelastung als amalgamfreie Personen bei ansonsten gleicher
Quecksilberexposition aufweisen, konnte ein abgrenzbares Krankheitsbild einer
durch Amalgam verursachten chronischen Quecksilbervergiftung nach aktuellem
Wissensstand beim Menschen bislang mit allgemein anerkannten Methoden nicht
nachgewiesen werden (1, 2, 5, 7, 9, 11, 12, 17, 22, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 37,
38, 39, 41, 42, 46, 47, 52, 53).
Diagnostische Maßnahmen
Die Beschwerden, die mit einer Unverträglichkeit gegenüber Dentalmaterialien
assoziiert werden, sind sehr vielfältig. Es bietet sich an, zwischen
objektivierbaren Symptomen (zum Beispiel Mundschleimhautveränderungen) und
subjektiven Angaben (zum Beispiel Mundbrennen) zu differenzieren.
Anamnese und ärztliches Gespräch
Patienten, die Erkrankungen auf zahnärztliche Werkstoffe zurückführen, sind in
der Regel bereits seit Jahren mit verschiedensten Materialien wie
Komposit-Kunststoffen (meist auf Acrylat-Basis), Gussmetallen oder Amalgamen
versorgt. Ein klarer topographischer und/oder zeitlicher Zusammenhang zwischen
dem Auftreten von Beschwerden und dem Einsatz eines bestimmten Materials oder
einer Materialkombination ist nur selten herzustellen. Trotzdem ist es
empfehlenswert, die Arten und Zeitpunkte der zurückliegenden zahnärztlichen
Versorgungen und das erstmalige Auftreten sowie die Lokalisation von
Krankheitssymptomen zu dokumentieren. Dabei sollte auch nach sonstigen
lebensgeschichtlichen Begleitumständen (zum Beispiel psychosozialen
Belastungssituationen) gefragt werden. Bei einem Teil von Patienten, die
Beschwerden mit zahnärztlichen Materialien in Verbindung bringen, liegt ein
Alkohol- oder Medikamentenabusus vor. Zuweilen lassen sich die von den Patienten
geäußerten Beschwerden auch als Symptome bisher nicht diagnostizierter
Allgemeinerkrankungen oder als Nebenwirkungen eingenommener Medikamente
entlarven. Auch diesem Umstand sollte die Anamnese Rechnung tragen. Eine
vorschnelle Spekulation über Unverträglichkeiten gegenüber Dentalmaterialien
kann in solchen Fällen nicht nur zu unnötigen zahnärztlichen Eingriffen führen,
sondern die Erkennung beziehungsweise Behandlung der tatsächlichen
Erkrankungsursache verhindern oder verzögern.
Zahnärztliche Befunderhebung
Je nach spezifischem Beschwerdebild können neben zahnärztlichen Untersuchungen
unter anderem internistische, HNO-ärztliche, neurologische,
psychiatrische/psychosomatische, dermatologische und toxikologische Abklärungen
angebracht sein. Im Folgenden werden einige wichtige zahnärztliche Aspekte
aufgezeigt und in einen Zusammenhang mit psychiatrisch/psychosomatischen,
allergologischen und toxikolgischen Untersuchungen gestellt.
Die zahnärztliche Untersuchung umfasst unter anderem die Inspektion der
Mundhöhle sowie die Befundung der kariologischen, restaurativen, endodontischen,
parodontalen und funktionellen Situation.
Bei der Befunderhebung der Mundschleimhaut wird überprüft, ob eine geringe
Befeuchtung, Entzündungen, Erosionen, lichenoide Veränderungen,
Metallimprägnierungen oder sonstige objektivierbaren Symptome vorliegen.
Störungen der Quantität und/oder Qualität des Speichels können zum einen das
Oberflächenverhalten von Zahnhartsubstanzen und zahnärztlichen Materialien
beeinflussen, zum anderen kommt dem Symptom „Mundtrockenheit“
differenzialdiagnostische Bedeutung beim Abklären von Beschwerden zu (zum
Beispiel Nebenwirkung von Medikamenten). Die Fließrate des Speichels kann auf
sehr einfache Weise ermittelt werden kann. Man sollte diesen Befund bei geringer
Befeuchtung der Schleimhäute routinemäßig erheben. Objektivierbare Befunde an
der Mundschleimhaut sollten nach Möglichkeit fotografisch dokumentiert werden.
Die Zahnhartsubstanzen werden unter anderem hinsichtlich ihres Hygienezustands
und Kariesbefalls begutachtet. Daneben werden Zahnhartsubstanzschäden
nichtkariogener Ursache wie zum Beispiel Säure-Erosionen (Nahrungseinflüsse?)
und Abrasionen (Parafunktionen?) erfasst. Bezüglich der zahnärztlichen
Restaurationen ist besonderes Augenmerk auf den Zustand der Oberfläche
(ungewöhnliche Korrosionserscheinungen mit objektivierbaren lokalen
Gewebsdestruktionen?) und die den Restaurationen benachbarten Gewebe zu richten.
Überstehende, schlecht polierte oder unsachgemäß gestaltete Restaurationen
können zu lokalen Irritationen führen oder Ansammlungen mikrobieller Plaque
begünstigen. Erosive und mechanische Einflüsse (Abrasionen) können die
Freisetzung von Inhaltsstoffen aus Dentalmaterialien begünstigen, insbesondere
wenn gleichzeitig eine mangelnde Mundhygiene und eine eingeschränkte
Schutzfunktion des Speichels vorliegen.
Bei der endodontischen Befunderhebung muss beachtet werden, dass akute oder
chronische Pulpopathien verschiedene Beschwerdebilder auslösen können, die unter
Umständen einer differenzialdiagnostischen Abklärung (zum Beispiel mit dem
HNO-Bereich) bedürfen.
Auf eine Parodontaldiagnostik, die unter anderem die Bestimmung der
Sondierungstiefen und die Beurteilung der Sondierungsblutung mit einschließt,
sollte in keinem Fall verzichtet werden. Klinisch relevante Korrosionsprozesse
können in Spaltbereichen (Metallstifte/Zahnhartsubstanzen, Grenzflächen
Keramik/Legierung, Gingivasulkus) auftreten. Bei parodontalen Erkrankungen, die
nicht in einen direkten Zusammenhang mit einer mangelnden Plaquekontrolle
gebracht werden können, die sich jedoch lokal auf den Bereich von – ansonsten
unauffälligen – Metallrestaurationen konzentrieren, sollte an derartige
Korrosionseffekte gedacht werden.
Gebissfunktionsstörungen können Ursachen für unklare Beschwerden darstellen. Die
zahnärztliche Untersuchung sollte deshalb auch eine klinische Funktionsanalyse
umfassen, die unter anderem überprüft, ob Druckdolenzen in der Muskulatur oder
im Gelenkbereich, Gelenkgeräusche, myofunktionelle Störungen, Bewegungsstörungen
des Unterkiefers und Besonderheiten an den Zähnen wie zum Beispiel unsachgemäß
gestaltete Kauflächen an Restaurationen, Schliff-Facetten oder Kippungen
vorliegen. Funktionsstörungen können zu Kopfschmerzen, Verspannungen und
Verkrampfungen im Nackenbereich beziehungsweise der Wirbelsäule und anderen
Symptomen führen.
Psychosomatische und psychiatrische Untersuchungen
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Falls bei unklaren Krankheitssymptomen eine psychische Erkrankung (zum Beispiel
eine somatoforme Störung) in die differenzialdiagnostischen Überlegungen mit
einbezogen wird, sollte eine entsprechende Vorstellung bei einem Spezialisten
erwogen werden (26, 28, 35, 36, 46). Ein nicht unbeträchtlicher Teil der
Bevölkerung weist Erkrankungen mit psychosomatischen Zusammenhängen auf, die
durch Sensationsmeldungen in den Medien, aber auch zum Teil durch Ärzte und
Zahnärzte, die Krankheiten ohne hinreichende wissenschaftliche Begründung
vorschnell auf Dentalmaterialien zurückführen, verstärkt werden können (Nocebo-Effekte).
Es wurden in diesem Zusammenhang iatrogene (das heißt durch den Arzt selbst
herbeigeführte) Angstzustände gegenüber zahnärztlichen Werkstoffen beschrieben
(21). Unspezifische Krankheitssymptome als Ausdruck einer psychogenen Störung
können sowohl in der Mundhöhle selbst vorkommen (Zungenbrennen, Mundbrennen,
Fremdkörpergeschmack, Kloßgefühl, Gefühl der Mundtrockenheit, Würgereiz) als
auch generalisiert in Erscheinung treten (chronische Müdigkeit,
Erschöpfungszustände, Schwindelgefühl, Übelkeit und vieles mehr). Auch in ihrer
Ätiologie unklare Krankheiten wie „atypischer Gesichtsschmerz“ (15) oder
„Multiple Chemical Sensitivity“ (10) sind an dieser Stelle anzuführen.
Um Anhaltspunkte für zeitlich variable Befindlichkeitsbeeinträchtigungen
einerseits und zeitlich überdauernde Persönlichkeitsstrukturen anderseits zu
erhalten, bietet sich auch die Durchführung psychodiagnostischer Testverfahren
an, wobei der Patient mittels eines Fragebogens seine Befindlichkeit in
differenzierter Abstufung selbst charakterisiert, zum Beispiel anhand einer
Symptom-Checkliste (4, 18).
Allergologische Untersuchungen
Aus dermatologischer Sicht steht neben der Abklärung eines oralen Lichen planus
die Allergiediagnostik im Vordergrund. Zur Allergiediagnostik gilt ein korrekt
durchgeführter und ausgewerteter Epikutantest (Patchtest) als Mittel der ersten
Wahl (19). Der so genannte Lymphozytentransformationstest (LTT) ist hingegen im
Zusammenhang mit der Beurteilung von zahnärztlichen Restaurationen umstritten
(13). Die Allergiediagnostik sollte auf der Grundlage der Empfehlungen der
Deutschen Kontaktallergiegruppe der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft
erfolgen (19, 20). Danach sind „prophylaktische“ Testungen ohne klinisch
objektivierbare Befunde nicht angebracht. Nur wenn klinische Hinweise auf
allergische Reaktionen (zum Beispiel plaqueunabhängige Rötungen, Schwellungen
unklarer Genese) bestehen, ist die Veranlassung wissenschaftlich anerkannter
dermatologischer Untersuchungen indiziert. Dabei werden die zu untersuchenden
Substanzen mit speziellen Testpflastern auf der Rückenhaut platziert und nach
einer zuvor genau definierten Expositionszeit wieder entfernt. Die eventuell
auftretenden Hautreaktionen werden beurteilt. Die Kontaktallergiegruppe der
Deutschen Dermatologischen Gesellschaft hat darauf hingewiesen, dass im
Zusammenhang mit der Fragestellung einer Gesundheitsbeeinträchtigung durch
zahnärztliche Materialien häufig unnötige und/oder unqualifizierte Hauttestungen
durchgeführt werden. Es wird betont, dass die Testungen nur von erfahrenen,
dermatologisch versierten Allergologen durchgeführt werden dürfen. Nach Angaben
der Kontaktallergiegruppe beträgt bei einem korrekt durchgeführten Epikutantest
die Expositionszeit der zu untersuchenden Substanzen 24 oder 48 Stunden. Danach
müssen die Testsubstanzen entfernt werden. Die Spätablesungen erfolgen
mindestens 72 Stunden nach der Erstexposition.
Bei einer positiven Reaktion werden drei mögliche Folgerungen beschrieben:
- Falls keine charakteristischen klinischen Bilder wie zum Beispiel
plaqueunabhängige Kontaktstomatitis oder Lichen ruber der Mundschleimhaut
vorhanden sind, sollen die Füllungen trotz positiver Testreaktion belassen
werden.
- Nur wenn solche charakteristischen klinischen Bilder vorliegen und ein
zeitlicher und topographischer Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Versorgung
besteht, sollten die Füllungen im Falle eines korrekt durchgeführten und
ausgewerteten positiven Allergietests ersetzt werden.
- Falls ein korrekt durchgeführter und ausgewerteter Allergietest zu einem
positiven Ergebnis führte, sollte bei einer zukünftigen Kavitätenversorgung auf
die betroffenen Materialien verzichtet werden.
Toxikologische Untersuchungen
Toxikologische Abklärungen stehen meist im Zusammenhang mit der Frage einer
Quecksilberbelastung durch Amalgamfüllungen. Grundlegende Aspekte zur
Beurteilung einer toxikologischen Belastung wurden durch eine Stellungnahme der
Beratungskommission Toxikologie der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie und
Toxikologie zur Toxizität von Zahnfüllungen aus Amalgam aufgezeigt (6).
Hinsichtlich der toxikologischen Diagnostik stehen folgende Verfahren in der
aktuellen Diskussion: Standardisierte Urinanalysen, Mobilisationstests und
Speicheltests (Kaugummitests).
Bei der Durchführung standardisierter Urintests sollten zur Bestimmung einer
Quecksilberbelastung vorzugsweise Urinanalysen (ohne vorherige
Quecksilbermobilisation) in Form von 24-Stunden-Urin oder Morgenurin mit
Kreatininbezug vorgenommen werden (40, 50, 51). Da die Quecksilberanalytik
fehleranfällig ist, sollten zur Gewährleistung der Reliabilität nur Messdaten
von solchen Laboratorien herangezogen werden, die regelmäßig an den
vorgeschriebenen Ringversuchen zur Qualitätskontrolle teilnehmen. Die Messwerte
liegen im Durchschnitt bei 1 mg/l beziehungsweise 1 mg/g Kreatinin. Die obere
Normgrenze von 5 mg/l beziehungsweise 5 mg/g Kreatinin wird nur in wenigen
Ausnahmefällen überschritten (40).
Neben diesen allgemein anerkannten Untersuchungen werden in letzter Zeit auch
umstrittene „Amalgamtests“ durchgeführt, von denen insbesondere die so genannten
Mobilisationstests und Speicheltests (Kaugummitests) eine kontroverse Diskussion
erfahren.
Mobilisationstests durch Gabe von Komplexbildnern wie
Dimerkaptopropansulfonsäure (DMPS) oder Dimerkaptobernsteinsäure (DMSA) gelten
für die Routinediagnostik im Zusammenhang mit Amalgamfüllungen wegen des Fehlens
allgemein anerkannter Referenz- und Grenzwerte als wenig geeignet (16). Sie sind
nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand toxikologisch nicht validiert
und deshalb nicht hinreichend bewertbar. Ein diagnostischer und/oder
therapeutischer Wert im Zusammenhang mit der Erfassung einer
Quecksilberbelastung durch Amalgamfüllungen ist nicht belegt (24, 25). Die
häufig geübte Praxis, beim DMPS-Test Quecksilberkonzentrationen im Spontanurin
einmalig auszuwerten, ist für eine bilanzmäßige Beurteilung der Belastung
sinnlos, ebenso sind die auf Laborzetteln häufig vorgedruckten „Grenzwerte nach
DMPS“ nicht toxikologisch abgeleitet (23).
Die Speicheltests (Kaugummitests) erfassen lediglich die Quecksilberfreisetzung
aus Amalgam ohne den resorbierten Anteil zu ermitteln, was diese Verfahren
entscheidend limitiert. Speichelanalysen eigenen sich deshalb nicht zur
toxikologischen Bewertung einer Quecksilberbelastung (40).
Komplementärmedizinische Testverfahren
Obwohl im Zusammenhang mit der Überprüfung zahnärztlicher Materialien eine
nahezu unübersehbare Zahl von komplementärmedizinischen Methoden angepriesen
wird, hat noch kein Verfahren ein Stadium erreicht, das nachvollziehbare und
nachkontrollierbare Ergebnisse belegen könnte. Aus diesem Grund sind diese
Methoden bis heute nicht allgemein anerkannt. Besondere Zurückhaltung ist bei
umstrittenen Verfahren wie Elektroakupunktur nach Voll (EAV), Vega-Test,
Bioresonanzverfahren und Kinesiologie geboten (43, 44, 45). Unter dem Stichwort
der Therapiefreiheit werden solche Messverfahren, die dem Anwender aufgrund
fehlender Instrumente der Qualitätssicherung einen großen Spielraum einräumen,
von einigen Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern propagiert. Sie bilden die
argumentative Grundlage für umstrittene „Entgiftungs- oder
Ausleitungsbehandlungen“, Austauschprozeduren von Zahnrestaurationen, Extraktion
angeblich belasteter Zähne oder gar Ausfräsungen von Kieferknochen.
Nicht selten werden dadurch große Schäden angerichtet und nachfolgend
umfangreiche spätreparative zahnärztliche Rekonstruktionen erforderlich. Um hier
künftig eine bessere Schadensbegrenzung zu erwirken, sollten die Folgeschäden
nach komplementärmedizinisch motivierten zahnärztlichen Eingriffen den
ärztlichen Anwendern derartiger Verfahren mehr als bisher transparent gemacht
werden. Zumindest auf regionaler Ebene lassen sich Vereinbarungen treffen, die
dazu beitragen können, den Patientenschutz zu fördern (Textkasten).
Therapeutische Maßnahmen
Lokale, objektivierbare Störungen
Falls zahnärztliche Restaurationen Qualitätsmängel aufweisen (zum Beispiel
okklusale Interferenzen mit entsprechenden Funktionsstörungen, überstehende
Ränder oder Randdefekte als Plaqueretentionsstellen) können diese oftmals durch
gezielte Maßnahmen der Formkorrektur und Politur behoben werden. Besonders bei
Restaurationen, die schon seit mehreren Jahren ohne Probleme inkorporiert sind,
ist dem Belassen gegenüber dem Entfernen beziehungsweise Austauschen nach
Möglichkeit der Vorzug zu geben. Bei ausgeprägten, nicht korrigierbaren Mängeln
(zum Beispiel Füllungsfrakturen) ist allerdings aus zahnärztlichen Gründen eine
Entfernung der Restaurationen erforderlich. Auch bei
Mundschleimhautveränderungen (zum Beispiel Allergien, lichenoiden Reaktionen),
die in einem topographischen oder zeitlichen Zusammenhang mit zahnärztlichen
Versorgungen stehen, kann eine Entfernung von Restaurationen indiziert sein.
Speziell bei der Entfernung von Amalgamfüllungen wurde auf die Gefahr einer
zusätzlichen Quecksilberbelastung hingewiesen. Hierzu ist festzustellen, dass
bei Einhaltung der üblichen Vorsichtsmaßnahmen (Verwendung geeigneter, intakter
Instrumente, geringer Anpressdruck, Wasserkühlung, Absaugung) beim Herausnehmen
der Füllungen nicht mit einer klinisch relevanten gesundheitlichen Belastung des
Patienten zu rechnen ist (3). Die vor allem von Vertretern der
Komplementärmedizin gelegentlich zusätzlich angewandten Maßnahmen
(Sauerstoffgabe, diverse „Entgiftungs- oder Bindemittel“) sind toxikologisch
nicht begründet. Die Isolierung des Arbeitsfeldes mit Spanngummi (Kofferdam)
kann aus zahnärztlichen Gründen geboten sein. Auch im Fall einer nachgewiesenen
Allergie kann dadurch eine zusätzliche Verminderung der Exposition erreicht
werden. Vom toxikologischen Standpunkt aus betrachtet ist eine Verwendung von
Kofferdam allerdings nicht zwingend erforderlich (8, 27).
Die Behandlung lokaler, objektivierbarer Symptome (zum Beispiel
Funktionsstörungen oder Mundschleimhautveränderungen) gestaltet sich durch die
Behebung der jeweiligen Ursache im Allgemeinen problemlos.
Unspezifische Symptome
Eine große Herausforderung stellt die adäquate Behandlung von Patienten dar, die
unspezifische Symptome (zum Beispiel Unwohlsein, Mattigkeit, Kopfschmerzen,
Mundbrennen, Kloßgefühl, Würgereiz) auf ihre zahnärztlichen Restaurationen
zurückführen und von einer Vergiftung von vornherein fest überzeugt sind. Einige
Patienten fordern vom Arzt oder Zahnarzt eine Bestätigung dieser Vorstellung und
stehen weiteren differenzialdiagnostischen Überlegungen zuweilen sehr skeptisch
gegenüber. Insbesondere die Einbeziehung psychosomatischer Aspekte in das
Krankheitsbild wird nicht selten drastisch abgewehrt. Allein der Vorschlag einer
entsprechenden Abklärung wird mitunter als Stigmatisierung empfunden und kann
zum Arzt- beziehungsweise Zahnarztwechsel führen. Oftmals suchen die Patienten
eine Vielzahl von Vertretern verschiedenster Heilberufe auf, bis sie schließlich
die erwartete Bestätigung ihrer Vergiftungsvorstellungen finden, meist auf der
Grundlage umstrittener Testmethoden.
Dieser Weg kann für die Betroffenen zu schweren Gebissschädigungen führen, wie
das Beispiel einer 54-jährigen Patientin verdeutlicht (Abbildung 1 a–f). Die
betroffene Patientin war seit vielen Jahren zahnärztlich weitgehend problemlos
versorgt worden. Nach einem Umzug in eine andere Stadt wechselte die Patientin
mehrfach den Zahnarzt. Ohne zwingende Notwendigkeit wurde eine neue prothetische
Versorgung vorgenommen. Die Neuversorgung wurde von der Patientin, die sich
aufgrund erheblicher beruflicher Belastungen (schlechte Bedingungen am neuen
Arbeitsplatz) und familiärer Probleme (Suizid des Lebenspartners) in einer
existenziellen Lebenskrise befand und erhebliche Alkoholprobleme entwickelte,
schlecht adaptiert. Die Patientin klagte über ein hartnäckiges Mundbrennen, das
vom Gaumen bis zum Sternum ausstrahlte. Mehrere Zahnärzte und Ärzte konnten
keinen plausiblen Zusammenhang zwischen dem Mundbrennen und der zahnärztlichen
Versorgung herstellen. Nach einer umfangreichen Ausschlussdiagnostik wurde die
Diagnose „atypischer Gesichtsschmerz mit Burning-Mouth-Syndrom“ gestellt. Ein
komplementärmedizinisch orientierter Zahnarzt nahm diverse „bioenergetische“
Testverfahren vor, unter anderem die so genannte Elektroakupunktur nach Voll (EAV)
und führte aufgrund der Testergebnisse das Mundbrennen der Patientin auf eine
Unverträglichkeit gegenüber Dentalmaterialien zurück. Trotz weitgehend
unauffälligen zahnärztlichen Befunden empfahl er nicht nur die gesamte
Entfernung des vorhandenen Zahnersatzes, sondern auch die Extraktion einiger
angeblich „belasteter“ Zähne. Allerdings änderte sich dadurch die klinische
Symptomatik ebensowenig wie durch die
Einnahme einer Vielzahl von Medikamenten (unter anderem Homöopathika,
Bach-Blüten, Selen-Präparate). Auch die –
mehrfach wiederholte – zahnärztliche Neuversorgung mit Materialien, die mittels
umstrittener „bioenergetischer“ Methoden (Kinesiologie, Bioresonanz und andere)
„ausgetestet“ worden waren, führte nicht zur Schmerzlinderung. Obwohl durch
mehrere Ärzte und Zahnärzte vor weiteren Zahnextraktionen dringend gewarnt
wurde, wurde von komplementärmedizinischer Seite die Vermutung einer toxischen
Belastung („Restvergiftung“) aufrechterhalten. Die komplementärmedizinischen
Diagnosemethoden wirkten im Sinne von Nocebo-Effekten und fixierten eine
somatoforme Störung. Aufgrund befürchteter, nicht näher definierter
„Belastungen“ wurden von einem komplementärmedizinisch orientierten Zahnarzt
sukzessive sämtliche Zähne (mit Ausnahme von fünf Unterkiefer-Frontzähnen)
extrahiert, ohne dass sich das Beschwerdebild entscheidend verändert hätte. Erst
nach einem erfolgreichen Alkoholentzug und einer Verbesserung der äußeren
Lebensverhältnisse gelang es der Patientin, das nach wie vor bestehende
Mundbrennen einigermaßen zu tolerieren.
Wie dieses Beispiel zeigt, werden je nach Aggressivität der Behandler nicht nur
intakte zahnärztliche Restaurationen entfernt, sondern auch erhaltungsfähige
Zähne extrahiert und sogar vermeintlich vergiftete Kieferknochen ausgefräst.
Wenn Arzt und Patient von einer Vergiftung im Sinne eines Nocebo-Effekts
überzeugt sind, können derartige „Sanierungen“ zu einer subjektiv empfundenen
Entlastung führen und zwar auch dann, wenn davon auszugehen ist, dass keine
analytisch fassbare Intoxikation vorlag. Vielfach klagen die Patienten aber auch
nach vollständiger Entfernung ihrer Restaurationen und weiterführenden
Eingriffen über anhaltende Befindlichkeitsstörungen. Diese werden dann von den
Behandlern unter anderem als „Restvergiftung“ interpretiert. Durch umstrittene
medikamentöse „Entgiftungs- und Ausleitungsbehandlungen“ werden die betroffenen
Patienten in solchen Fällen zum Teil jahrelang an entsprechende Behandler
gebunden, was zu einer iatrogenen Verstärkung und Fixierung einer somatoformen
Störung führen kann.
Deshalb kommt dem Zahnarzt bei der Erstberatung seiner Patienten eine
außerordentlich große Verantwortung zu. Obwohl die frühzeitige Einbeziehung
eines psychosomatischen Konsils sinnvoll wäre, verbietet sich dies häufig aus
den oben genannten Gründen. Nach einer eingehenden Befragung und Untersuchung
des Patienten kann es aber trotzdem sinnvoll sein, die Beschwerden des Patienten
anhand eines psychodiagnostischen Testverfahrens zu dokumentieren, um damit eine
objektivierbare Basis für spätere Abklärungen zu schaffen. Zunächst erscheint es
jedoch vorteilhafter, ein vorwiegend lokalisiertes zahnärztliches Problem
anzugehen. Da viele der betroffenen Patienten plaqueassoziierte, entzündliche
Parodontopathien aufweisen, bietet sich hierbei zum Beispiel eine
bedarfsgerechte parodontale Initialbehandlung an. Dabei erhält der Patient in
mehreren Sitzungen ein Mundhygiene-Intensivtraining, das mit professionellen
Zahnreinigungen und weiteren parodontalen Maßnahmen kombiniert wird. Dabei soll
dem Patienten seine anfängliche Gebisssituation deutlich vor Augen geführt
werden. Dem Patient wird das Bluten der Gingiva nach Sondieren gezeigt oder es
wird ihm die Entfernung der meist übelriechenden interdentalen Beläge
demonstriert. Der Sinn der parodontalen Initialbehandlung liegt zunächst in
einer Beseitigung der Entzündungserscheinungen des marginalen Parodonts. Der
Patient muss aktiv dazu beitragen, eine für ihn spür- und sichtbare Verbesserung
zu erzielen. In aller Regel kommt es bei entsprechender Mitarbeit des Patienten
innerhalb weniger Wochen zu einem deutlichen Rückgang der entzündlichen
Veränderungen (vor allem der Blutung, Schwellung und Rötung). Damit lässt sich
gleichzeitig eine allergische Ursache der Entzündungsreaktionen ausschließen,
sodass durch das Verschwinden solcher Mundschleimhautveränderungen unnötige
allergologische Testungen vermieden werden können.
Durch die aktive und passive Entfernung der fötid riechenden Beläge erhält der
Patient zudem ein neues, für ihn attraktives Hygienebewusstsein (verbesserte
Ästhetik, weniger Mundgeruch, frischerer Atem). Man erzielt dadurch auch einen
verbesserten Ausgangszustand für die zahnärztlich-restaurative Situation. Ein
weiterer Effekt der Initialbehandlung liegt darin, einen besseren Zugang zu dem
Patienten mit der Schaffung eines persönlichen Kontakt- und
Vertrauensverhältnisses zu finden. Auf diese Weise steht nach einigen Sitzungen
die anfänglich stark dominierende Vergiftungsvorstellung nicht mehr allein im
Vordergrund. Falls der Patient regelmäßig einen Arzt seines Vertrauens aufsucht,
kann eine solche Vorgehensweise durch persönliche Rücksprache des Zahnarzts mit
dem ärztlichen Kollegen sehr wirksam unterstützt werden. Erst dann, wenn ein
Vertrauensverhältnis geschaffen werden konnte und eine zahnärztliche
Intervention erste Erfolge gezeigt hat, erscheint es erfolgversprechend, das
Thema einer weiterführenden Abklärung der Beschwerden einschließlich einer
eventuellen psychosomatischen Begleittherapie in geeigneter Form zu erörtern.
Dazu kann die individuelle Besprechung der psychodiagnostischen Testergebnisse
hilfreich sein.
Oftmals ist es schon als Erfolg zu werten, wenn es gelingt, den Patienten aus
dem komplementärmedizinischen Circulus vitiosus herauszuführen und weitere
Extraktionen erhaltungsfähiger und unter Umständen für die Gebissfunktion
strategisch wichtiger Zähne zu vermeiden.
Dt Ärztebl 2000; 97: A 3344–3351 [Heft 49]
Anschrift des Verfassers:
Prof. Dr. med. Dr. med. dent.
Hans Jörg Staehle
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde
Mund-, Zahn und Kieferklinik des
Universitätsklinikums Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 400
69120 Heidelberg
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde (Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. Dr. med.
dent. Hans Jörg Staehle) der Mund- Zahn- und Kieferklinik des
Universitätsklinikums Heidelberg
Beispiel für Vereinbarungen auf regionaler Basis zum Patientenschutz vor
umstrittenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
- Die Entscheidung über den Erhalt beziehungsweise den Austausch von
zahnärztlichen Restaurationen erfolgt auf der Grundlage adäquater zahnärztlicher
Untersuchungen. Diese sind die Voraussetzungen für jegliche zahnärztliche
Diagnosestellungen und Therapieempfehlungen.
- In bestimmten klinischen Situationen kann neben zahnärztlichen Untersuchungen
eine weiterführende Abklärung (zum Beispiel allergologischer oder
toxikologischer Art) angebracht sein. Bei einer allergologischen Abklärung haben
die jeweils aktuellen Empfehlungen der Kontaktallergiegruppe der Deutschen
Gesellschaft für Dermatologie Priorität. Bei einer toxikologischen Abklärung
haben die jeweils aktuellen Empfehlungen der Beratungskommission Toxikologie der
Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie Vorrang.
- Speziell zur toxikologischen Abklärung einer amalgambedingten
Quecksilberbelastung ist nach aktuellem internationalen Standard ein Urintest
(24-Stunden-Urin oder Morgenurin mit Kreatininbezug) ohne vorherige
Schwermetallmobilisation das Mittel der ersten Wahl. Für diesen Test existieren
toxikologisch abgeleitete Grenzwerte. Bei Anwendung nichtvalidierter
beziehungsweise nichtstandardisierter Testverfahren (zum Beispiel
Mobilisationstest, Kaugummitest) sind die Patienten darüber aufzuklären, dass
hierzu keine toxikologisch validierten Grenzwerte, aus denen sich zahnärztliche
Eingriffe ableiten ließen, vorliegen. Bei stark auffälligen Befunden sollte in
Abstimmung mit dem behandelnden Zahnarzt eine Lösung für den Einzelfall gesucht
werden.
- Es gibt bislang keine wissenschaftlichen Publikationen, die eine Eignung von
Diagnoseverfahren aus dem Bereich der komplementären Medizin (unter anderem
Substanzentest der Elektroakupunktur nach Voll, Bioresonanz, Kinesiologie) zur
Abklärung einer Verträglichkeit oder Unverträglichkeit dentaler Materialien
nachweisen könnten. Diesen Verfahren fehlt somit die erforderliche
wissenschaftliche Basis, worüber ebenfalls eine entsprechende Aufklärung
vorzunehmen ist.
- Die Ausstellung von Attesten (zum Beispiel gegenüber Kostenträgern), die
zahnärztliche Therapieempfehlungen (beispielsweise Entfernung von Füllungen oder
Extraktion von Zähnen) beinhalten, erfolgt auf der Grundlage von Befunden, die
mittels weithin anerkannter, validierter Untersuchungsverfahren erzielt wurden
(siehe Abschnitt 1., 2. und 3.).
Vorschläge der Ambulanz für Naturheilkunde der Carstens-Stiftung (Leiterin: Frau
Prof. Dr. Ingrid Gerhard) der Abteilung für Gynäkologische Endokrinologie und
Fertilitätsstörungen der Heidelberger Universitäts-Frauenklinik und der
Poliklinik für Zahnerhaltungskunde (Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. Dr. med.
dent. Hans Jörg Staehle) der Heidelberger Universitäts-Mund-, Zahn- und
Kieferklinik zum Vorgehen bei der diagnostischen Abklärung von befürchteten
Unverträglichkeiten gegenüber Dentalmaterialien. Mit diesen Vereinbarungen
sollen aktuelle Standards aufgezeigt werden, die als konsensfähiger
Ausgangspunkt bei der Erörterung offener Fragen fungieren können. Sie sollen
aber auch als Rahmen dienen, wenn es um Gutachten, Atteste oder sonstige
Äußerungen gegenüber verschiedenen Institutionen (Ärzte-/Zahnärzteschaft,
Kostenträgern, Gesundheitsbehörden, Gerichten und so weiter) geht.
Zur Marburger Amalgam-Entgiftungsstudie
Bei
der Untersuchung von über 1200 Patienten wurde eine chronische
Quecksilbervergiftung aus Amalgamfüllungen festgestellt. Von diesen haben ca. 50
% eine Amalgamentfernung durchgeführt.
130
Patienten haben bisher anschließend die notwendige Entgiftungstherapie
durchgeführt und wurden jetzt bezüglich Verbesserung der Beschwerden nachbefragt
und nachuntersucht.
Je
nach Intensität der Entgiftungstherapie zeigten sich dabei in über 80 % gute bis
sehr gute Therapieerfolge. Die Gefährlichkeit von Amalgamfüllungen konnte
dadurch deutlich nachgewiesen werden.
36a. Vortrag bei 10. Internationaler Arzt-Patienten-Kongress der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr 5. bis 7. Mai 2000 in Celle |
| Autor: |
| Adler, Martin |
| Thema: |
| Seelenversorgung bei Gesunden und Kranken |
| Kurzfassung: |
| Selen ist ein essentielles Spurenelement, das dem Körper zugeführt
werden muß. Es ist Bestandteil von zahlreichen, sogenannten Selenoproteinen,
die ohne Selen ihre Aufgaben im Körper nicht erfüllen können. Das
bekannteste Protein ist das Enzym Gluthaionperoxidase, das als Bestandteil
des antioxidativen Schutzsystems Zellen vor Zerstörung schützt. Ein weiteres
Selenprotein ist das Enzym Iodthyronin-Deisodase, das für das Gleichgewicht
der Schilddrüsenhormone unerläßlich ist. Selen spielt außerdem eine Rolle
bei Entzündungsprozessen, die durch Selenmangel verstärkt werden. Ebenso
wichtig ist es für die Immunabwehr, die ohne ausreichende Selenversorgung
nicht optimal reagieren kann sowie für die Entgiftung von Schwermetallen wie
Quecksilber und Kadmium. Daneben existieren noch zahlreiche selenhaltige
Proteine, deren Funktion noch nicht bekannt sind. Zur Aufrechterhaltung
dieser Funktionen ist eine ausreichende Selenversorgung notwendig, die
jedoch aufgrund einer meist zu geringen Selenaufnahmen (in Deutschland wird
die empfohlene Menge, die bei ca. 1 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht
liegt, sowohl von Frauen als auch von Männern im allgemeinen nicht
erreicht.) bzw. eines erhöhten Bedarfes nicht gewährleistet ist. Da die Hauptfunktion von Selen im Körper im Abbau von oxidativen Reaktionsprodukten liegt, ist der Selenspiegel bei Krankheiten, die mit einer hohen Radikalbelastung einhergehen, in der Regel vermindert. Dazu gehören beispielsweise Krebserkrankungen, chronisch entzündliche Erkrankungen, chronische Gelenkentzündungen (Rheuma). Aber auch eine allgemeine Schwächung der Abwehrlage (Infektanfälligkeit), Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Artesiosklerose) sowie bestimmte Infektionskrankheiten (z.B. AIDS) sind oftmals mit Selenmangel verbunden. Sowohl beim Kranken als auch beim (noch) Gesunden sollte immer eine Normalisierung des Selenspiegels im Vollblut angestrebt werden. Für den Gesunden wird dies in der Regel über die tägliche Nahrungsergänzung mit 50 bis 100 µg (maximal 400 µg) Selen erreicht. Dabei kann sowohl organisch gebundenes Selen (selenminerase®) als auch anorganisch gebundenes Selen eingenommen werden. Beim Kranken soll das schnell verfügbare und daher akut wirksame Natriumselenit (selenase®) das Mittel der Wahl sein. Hier sind je nach Ausgangslage, Erkrankung und Therapiephase zwischen 500 und 1000 µg pro Tag notwendig. |
| Anschrift: |
| Dr. med. Martin Adler
Rathausstraße 2 57078 Siegen-Geisweid |